NLA HA Hann. 196 Münden

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Wasserbau- und Wasserstraßenamt Münden

Laufzeit 

1801-1961

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Verwaltung der Bundeswasserstraßen wird nach Art. 89 GG von bundeseigenen Behörden wahrgenommen. Unter dem Bundesverkehrsministerium sind dies in der Mittelinstanz die Wasserdirektionen und Schiffahrtsdirektionen, denen die Wasserämter und Schiffahrtsämter unterstellt sind.

Zu den Aufgaben der Wasserverwaltung und Schiffahrtsverwaltung gehören:

Planung, Bau und Instandhaltung der Bundeswasserstraßen mit den dazugehörigen Anlagen, Häfen und Talsperren; Sicherung des Fahrwassers; Wahrnehmung der Schiffahrtshoheit (Schiffahrtspolizei); Aufsicht über das Lotsenwesen; Regelung des Verkehrs; Schiffseichung; Schiffahrtsstatistik.

Das Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) Hann. Münden wurde 1949 unter der Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD) Hannover errichtet. Sein Geschäftsbereich umfaßte die Weser von Münden bis Karlshafen, die Werra von der niedersächsisch-hessischen Landesgrenze bei Blickershausen bis Münden sowie die Fulda von Kassel bis Münden.

1970 erweiterte sich die Zuständigkeit des WSA Hann. Münden um den Bezirk des WSA Kassel (bis dahin ebenfalls im Bereich der WSD Hannover): die Werra von der DDR-Grenze bis zur niedersächsisch-hessischen Landesgrenze, die Fulda von der Hersfeld-Rotenburger Kreisgrenze unterhalb Mecklar bis Münden sowie die Edertalsperre und Diemeltalsperre.

Diese verwaltungsmäßige Zusammenlegung von heute niedersächsischen und hessischen Gebietsteilen gilt auch für die Vorläufer des WSA Hann. Münden.

1876 wird die Weser in Strombaubezirke eingeteilt und der Bezirk Nr. 1 von Münden bis Karlshafen der Wasserbauinspektion (WBI) Kassel (beim dortigen Regierungspräsidenten) übertragen.

1881 gehen die bis dahin vom Wasserbauinspektor zu Münden wahrgenommenen Dienstgeschäfte an Werra und Fulda, soweit sie die Landdrostei Hildesheim berühren, ebenfalls an die WBI Kassel über.

1895 erfolgt die Teilung der WBI Kassel in WBI

Kassel I (zuständig für die Weser von Münden bis Karlshafen, die Werramündung und die untere Fulda bis Kassel) und WBI Kassel II (zuständig für die schiffbare Werra bis Wehr und Schleuse bei Münden und für die obere Fulda).

1896 wird unter dem Oberpräsidenten der Provinz Hannover die Weserstrombauverwaltung errichtet und dieser die Verwaltung der Strombauangelegenheiten im Regierungsbezirk Hildesheim, die bis dahin vom Regierungspräsidenten in Kassel geführt worden ist, übertragen (Geschäftsbereich der WBI Kassel I). Die WBI Kassel II verbleibt weiterhin unter der Aufsicht des Regierungspräsidenten zu Kassel.

1910 wird die WBI Kassel I umbenannt in "Königliches Wasserbauamt Kassel-Hannover zu Kassel",

1918 in "Staatliches Wasserbauamt Kassel-Hannover". Die Weserstrombauverwaltung wird im gleichen Jahr zur "Wasserstraßendirektion Hannover".

1921 geht die Verwaltung der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich über. Die bis dahin zuständigen Landesbehörden in der Mittel- und Ortsinstanz nehmen die Strombauverwaltung weiterhin im Wege der Auftragsverwaltung wahr. Das Staatliche Wasserbauamt Kassel-Hannover heißt jetzt "Staatliches Wasserbauamt I, Kassel", und neben diesem gehört auch das "Staatliche Wasserbauamt II, Kassel" fortan zum unmittelbaren Ressort des Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Wasserstraßendirektion).

1927 wird die Bezeichnung erneut geändert in "Preußisches Wasserbauamt I (beziehungsweise II), Kassel".

1934 wird das Wasserbauamt I nach Hann. Münden verlegt und "Preußisches Wasserbauamt Münden" genannt.

1939 "Wasserstraßenamt Hann. Münden".

1949 geht die Verwaltung der früheren Reichswasserstraßen und der Schiffahrt auf den Bund über, die Bezeichnung "Wasser- und Schiffahrtsamt Hann. Münden" ist die Folge.
(vergleiche Amtsblatt für Hannover 1876 (Seite 118) und 1881 (Seite 638 und Seite 889); Amtsblatt für Hildesheim

1896 (Seite 111) und 1897 (Seite 219); Gesetzsammlung 1918 (Seite 49) und 1921 (Seite 519))

Verschiedene Bauprojekte erfordern daneben die Bildung von Neubauämtern als Unterbehörden. Soweit aus den Akten des vorliegenden Bestandes ersichtlich, handelt es sich dabei um das Amt für die Fuldakanalisierung (ca. 1890-1898), das Neubauamt für die Stauanlage bei Hann. Münden (ca. 1917-1923) und die Bauleitung für die Fuldabrücke (ca. 1933-1936).

Die Akten reichen jedoch zum Teil bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück, als es noch keine wasserbaulichen Sonderbehörden gab beziehungsweise diese sich erst entwickelten.

Für das Gebiet des späteren Regierungsbezirks Kassel ist die Überlieferung des Kreisamts beziehungsweise Landratsamtes Hofgeismar zu nennen, daneben die des Landbaumeisters, Straßenbaumeisters, und Wasserbaumeisters im Kreis Hofgeismar sowie die des Wasserbaumeisters im Kreis Kassel, der zugleich die größeren Wasserbauten in der ganzen Provinz Niederhessen leitet.

Nach der Einverleibung Hessen-Kassels in den preußischen Staat werden als Ressort des Regierungspräsidenten zu Kassel verschiedene Baukreise gebildet; unter anderem der Baukreis für die Wasserbauten im Stadtkreis und Landkreis Kassel, der zugleich für die Wasserbausachen an Weser, Werra und Fulda in den Kreisen Hofgeismar, Eschwege, Witzenhausen, Melsungen und Rotenburg zuständig ist. Seit 1874 nennt sich der Baukreis Wasserbauinspektion Kassel und teilt sich mit der WBI Rinteln in die Wasserbausachen des gesamten Regierungsbezirks Kassel.

Für das Gebiet der Landdrostei und späteren Regierung Hildesheim beginnt die Überlieferung ebenfalls mit einigen Ämterakten: Nienover beziehungsweise Nienover-Lauenförde, Uslar und Münden. Seit der Errichtung der Generaldirektion des Wasserbaus zu Hannover im Jahre 1823 ist für diese Ämter in Wasserbausachen an der Weser und deren Nebenflüssen die

Wasserbaudirektion Oberweser zuständig, gefolgt von der WBI Northeim ab 1858.

1869 geht die Wasserbauverwaltung auf die Landdrosteien und späteren Regierungen über. Für die Ämter Göttingen, Münden und Reinhausen wird der Baukreis Göttingen errichtet mit einem Wasserbauinspektor zu Münden. Nach der Neueinteilung der Weser in Strombaubezirke 1876 (siehe oben) wird dem Wasserbauinspektor zu Münden die Zuständigkeit für den Wasserbau an der Weser entzogen und dieselbe dem Wasserbaukreis Kassel zugewiesen. 1881 geht die Stelle des Wasserbauinspektors zu Münden ein, und die Dienstgeschäfte an Werra und Fulda im Baukreis Göttingen werden ebenfalls dem Wasserbaukreis Kassel übertragen (siehe oben).

Da sich die Kompetenz des WSA Hann. Münden territorial auf mehrere Bundesländer erstreckt (neben Niedersachsen und Hessen auch Nordrhein-Westfalen für das Kraftwerk Helminghausen an der Diemeltalsperre), ist die Frage der Archivzuständigkeit nicht ganz unproblematisch.

Das Hauptstaatsarchiv Hannover hat sich für einen Kompromiß zwischen Standortprinzip und Territorialitätsprinzip entschieden.

Wegen der vom WSA Hann. Münden angebotenen Akten des ehemaligen WSA Kassel wurde auf das Staatsarchiv Marburg verwiesen. Die Akten des WSA Hann. Münden wurden in mehreren Ablieferungen 1973 bis 1975 und 1986 ( acc. 62/73, 25/74, 14/75, 162/86) in das Hauptstaatsarchiv übernommen, nachdem von den angeboteten 70 m Schriftgut 62 m als nicht archivwürdig ausgeschieden worden waren.

Ca. 300 Aktenhefte über die Edertalsperre und die Diemeltalsperre wurden in den Jahren 1974 und 1975 zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Marburg abgegeben. Eine konsequente Aufteilung nach Territorialpertinenz läßt sich jedoch nicht durchführen.

Der Bestand wurde nach einem frei entwickelten sachlichen Gliederungsschema neu geordnet, da die alten Signaturen teils unvollständig, teils mehrfach

geändert sind und die verschiedenen Vorakten fremder Provenienzen die Registraturverhältnisse undurchsichtig erscheinen lassen.

Zur Orientierung ist im Feld "Teilprovenienz" die Herkunft derjenigen Akten angegeben, die nicht in der Wasserbauinspektion Kassel (I) beziehungsweise deren Nachfolgebehörden entstanden sind.

Da der Bestand naturgemäß sehr viele Bauzeichnungen, Lagepläne und ähnliches Material enthält, ist im allgemeinen auf detaillierte Angaben hierzu verzichtet worden.


Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Februar 2007

Findmittel 

EDV-Finduch 2007

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Hann. 74 Münden, Amt Münden
Hann. 80 Hannover, Landdrostei Hannover (1823-1885)
Hann. 80 Hildesheim, Landdrostei Hildesheim (1823-1885)
Hann. 95, Generaldirektion des Wasserbaus
Hann. 122a, Oberpräsident Hannover
Nds. 1542 Münden

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

8,4

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Akten sind teilweise durch Pilzbefall geschädigt.