StAB 4.64/17

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Ortsamt Neustadt/Woltmershausen

Laufzeit 

1972 - 2014 (2021)

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Nachdem 1939 mehrere preußische und bremische Gemeinden und 1945 die verbliebenen bremischen Landgemeinden in die Stadt Bremen eingegliedert worden waren, wurden 1946 für die eingegliederten Gemeinden Ortsämter gebildet (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1946, S. 117-119). Sie hatten die Aufgabe, vor Ort als Außenstellen bestimmter Fachverwaltungen und als Stellen zur Vertretung örtlicher Belange zu arbeiten. Zur Beratung der Ortsamtsleitung erhielt jedes Ortsamt einen Beirat, der aus Einwohnern bestand, die von der Bürgerschaft zu wählen waren.
In den von den Eingemeindungen nicht betroffenen und überwiegend zentrumsnahen Stadtteilen Bremens wie die Neustadt und Woltmershausen entstanden 1946 keine Ortsämter und Beiräte. Erst 1971 wurden hier die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Beiräten geschaffen, als die Stadtbürgerschaft das Ortsgesetz über die Beiratstätigkeit im ortsamtsfreien Gebiet der Stadtgemeinde Bremen beschloss (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1971, S. 167-170). Dieses Gesetz, das am 13. Oktober 1971 in Kraft trat, legte fest, dass unter anderem auch für die Stadtteile Neustadt und Woltmershausen je ein Beirat und für sie gemeinsam das Amt für Beiratsangelegenheiten Süd zu bilden war, das die Beiräte bei ihrer Arbeit zu unterstützen hatte. Die Zuständigkeit der neugebildeten Ämter für Beiratsangelegenheiten beschränkte sich jedoch auf die Vertretung örtlicher Belange. Als Außenstellen von Fachverwaltungen wurden sie nicht tätig.

1979 wurden die Ämter für Beiratsangelegenheiten zu Ortsämtern. So wurde auch das Amt für Beiratsangelegenheiten Süd in das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen umgewandelt (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1979, S. 115-121). Mit dieser Änderung sollte eine stadtweite Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen erreicht werden. Allerdings blieb es dabei, dass sich die neugebildeten Ortsämter auf die Vertretung örtlicher Belange beschränkten und keine Fachverwaltungsaufgaben wahrzunehmen hatten.
Wie in den bereits seit 1946 gebildeten Beiräten wurden auch die Mitglieder der seit 1971 eingerichteten Beiräte auf Vorschlag der Parteien und Wählervereinigungen von der Stadtbürgerschaft gewählt. 1989 beschloss dann die Stadtbürgerschaft, diesen indirekten und umstrittenen Wahlmodus abzuschaffen und die Beiratsmitglieder fortan direkt wählen zu lassen. Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit des Ortsamts erweitert und umfasste nun auch die Ortsteile Hohentorshafen und Neustädter Hafen (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1989, S. 241-248).

Bestandsgeschichte 

Aussonderungen von Unterlagen des Ortsamts Neustadt/Woltmershausen und ihre Ablieferung an das Staatsarchiv Bremen erfolgten in den Jahren 2017 und 2023.

Literatur 

Bremen und seine Stadtteile, hg. vom Focke-Museum und vom Weser-Kurier, Bremen 2003, S. 126-139 und S. 256-265.
Rolf-Gerhard Facklam und Peter Sakuth, Ortsamtsbeiräte in Bremen. Ein Modell für Bürgerbeteiligung, 2. Aufl., Bremen 1984.
Ruprecht Großmann, Zur Entwicklung und Verfassungsmäßigkeit des bremischen Beiräterechts, Bremen 2015.
Die Stadt- und Ortsteile Bremens, ihre Beiräte und Ortsämter. Projektbericht der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen, hg. von Rainer Kulmann und Jürgen Rohdenburg, Bremen 1991.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

StAB 3-O.1.Nr.2

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,5