Kammer der Ärzte und Apotheker
1866-1935
Umfang: 0,3 lfdm
Inhalt: Rolle der Ärzte, Zahnärzte, Wundärzte u. Apotheker im Herzogtum Brsg; Sitzungsprotokolle; Tätigkeitsberichte; Entwurf einer Standesordnung.
Die Mitwirkung der Kammer der Ärzte und Apotheker bei der Beaufsichtigung des Medizinalwesens wurde durch § 2 des Medizinalgesetzes vom 25.10.1865 (GuVS. Nr. 67) geregelt. Die §§ 12 ff des Gesetzes trafen nähere Anordnungen über die Vertretung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Die Kammer unterstand dem Staatsministerium.
Dem vorliegenden Findbuch liegt ein von Dr. Matthes im Jahr 1967 erstelltes Zettelverzeichnis zugrunde.
Die Eingabe in die EDV (AIDA) erfolgte durch den Archivangestellten Herrn Rainer Kustak.
Wolfenbüttel, im Mai 1995
Christina
Schröder
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5088