
Identifikation
Titel
Johannes, v. G. Gn. Abt des Klosters zu Werden, Benedictiner Ordens der Cöllnischen Diöcese bekennt, daß Er mit Bewilligung des Conventes des obengedachten Klosters, wie aus der mit diesem Briefe zusammengehefteten Urkunde erhelle, für 38, Ihm ganz u. bar bezahlte Mark Geldes, dem Henricus de Uffleve, einem Helmstedischen Bürger, und dessen ältesten Sohne Thidericus, auf ihrer beider Lebenszeit, ein allodium in Wormestede, mit allen Zubehörungen desselben, verkauft habe, u. hiermit verkaufe, jedoch unter der Bedingung, daß beide Käufer alles das leisten u. zahlen, was von dem genannten allodio geleistet und gezahlt werden muß. Auch sei ausbedungen, daß wenn der Letztere der gedachten Käufer vor dem Tage der heil. Margarethe (13 Juli) versterben sollte, an diesem Tage das allodium an Ihn oder Seine Nachfolger vollständig u. frei zurückfalle; alles ohne List u. Betrug.
- Act. et dat. anno domini 1348 crastino ascensionis eiusdem. (30 Mai) -.
Zeugen: Rolandus, thesaurarius, Henricus de Wyldenberghe, Mönche des Werdenschen Klosters; Henricus de Tremonia, früher Propst des Klosters St. Ludgeri bei Helmstedt; Johannes, Notar des Abts; Wilhelmus de Lutterbeke, famulus; u. Wernherus de Uffleve, Beamter des Abts in Helmstedt.
Der obengedachte, mit dem Conventssiegel versehene Consens ist vermittelst des angehängten Abteisiegels mit dieser Urkunde verbunden, u. lautet im Wesentlichen also:
Laufzeit
30.05.1348
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0001 / 13 |
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| Detailseite | Sicherungsfilm | Urkunden | 0001 / 13 |
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