Identifikation
Titel
Bischof Johannes verkündet als päpstlich beauftragter Richter dem Klerus von Verden und Hildesheim, dass er im Streit zwischen Johannes Christiani, Propst des Andreasstiftes, und dem Dekan und Kapitel des Andreasstiftes einen neuen Termin angesetzt hat, zu dem der Verdener Kleriker Dietrich Dobbeler als Prokurator des Dekans und des Kapitels erschienen und beantragte, die nicht erschienene Gegenseite als ungehorsam einzuschätzen und den Dekan Otto [Berlin] und das Kapitel von den Kirchenstrafen freizusprechen. Bischof Johannes sprach daraufhin Dekan und Kapitel in Person des Prokurators Dietrich Dobbeler von den Strafen frei und kassierte damit die von Eckhard von Hanensee erlassenen Verfügungen. Er weist zugleich die Empfänger an, die Freisprechung in ihren Kirchen zu verkünden, wenn sie von den Betroffenen darum gebeten werden. Der kaiserliche Notar und Bremer Kleriker Heinrich Löwe bestätigt die obrigen Vorgänge.
Notariatsinstrument auf Pergament; ein anhängendes Siegel ab
Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 140
Laufzeit
1444 Dezember 31, Rotenburg
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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