NLA OS Rep 3 Nr. 43

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Das Domkapitel zu Osnabrück bestimmt, dass den Domherren ein zweites Gnadenjahr bewilligt werden soll, von dessen Einkünften vor allem die Seelgedächtnisse zu stiften sind, und dass die Vollstrecker des letzten Willens sowohl der Domherrn als der Domvikarien von dem Kapitel Rechnung legen sollen.

Osnabrück
Original
Kapitelssiegel an rotgelben Seidenfäden
Druck: Osnabrücker Urkundenbuch, Band IV Nr. 164

Laufzeit 

28.09.1285

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Micro-/Macrofiche U
Detailseite Original Urkunden 0100 / 48