
Identifikation
Titel
Die Vormünder der Erbbrockhausischen Kinder (der Erpbrockhausischen kinder vormünder) als Verkäufer teilen den gräflich-oldenburgischen Räten mit, dass das von dem Amtmann Gerekoth [?] am gestrigen Tage im Namen seines Schwagers Hinrich Günther Erbbrockhausen (Henrich Günther Erprockhausen) gefertigte Protokoll bezüglich des verkauften Hauses, anders als in der Urkunde [von 1654 April 29] vermerkt, ohne ihre Veranlassung aufgesetzt worden sei, und stellen es "dem Recht" anheim, den nach der Ratifizierung des Kaufvertrages [1655 Februar 26] von Hinrich Günther erteilten Widerruf und damit die Annullierung des Kaufvertrages anzuerkennen.
o.D.
Hinrich Günther Erbbrockhausen (Hindrich Günter Erbbrockhausen) erteilt seinen Vormündern nach Beratung mit seinen Verwandten, dem gräflich-oldenburgischen geheimen Rat und Landrichter zu Ovelgönne, von Vellstein, D. Schreiber zu Minden sowie dem gräflich-lippischen Amtmann zu Brake, Henricus Gerekot [?], und anderen die Vollmacht, das ihm bei der Erbteilung zugefallene Haus zu verkaufen.
1654 April 29 (den 29ten Aprilis), Lemgo
Hinrich Günther Erbbrockhausen (Hindrich Günter Erpbrockhausen) erteilt seine Zustimmung zu dem mit Einverständnis seiner Verwandten von seinen Vormündern, dem Bürgermeister Bartholomäus Hintzken und Bruno Lauenstein (Lawenstein), in die Wege geleiteten Verkauf des ihm bei der Erbteilung zugefallenen, bei der Lambertikirche in Oldenburg gelegenen elterlichen Wohnhauses an seinen Mitvormund Herardt von Asselen und verpflichtet sich unter Verpfändung all seines Hab und Gutes, seine Vormünder schadlos zu halten.
1655 Februar 26 (den 26ten Februarii), Minden
Laufzeit
29.04.1654 - 26.02.1655
Enthält
Abschrift (17. Jh.), dt., Doppelblatt. - Rückvermerk: Rubrik (17. Jh.) "D. Erbß seel. Behausung". - Regest beiliegend.
Alte Archivsignatur
Best. 20 Orte, Oldenburg
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | Urkunde | 1005 / 1 |
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