
Identifikation
Titel
(2) Die Eingesessenen zu Neuhaus
(3) Die Eingepfarrten zu Geversdorf im Amt Neuhaus
(4) Kl.: Valentin am Ende (A), seit 11.06.1685 Dr. Johannes Neumann (A); Dr. Adam von Bremen (P)
Bekl.: Dr. Benten (A); Dr. Friedrich Anthon (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um einen zum Geversdorfschen Kirchenbau geforderten Beitrag: Durch Verfügung der Landesregierung vom 21.03.1667 war die bereits 1622 gebaute Kirche zu Neuhaus zu einer eigenen Parochialkirche ernannt und damit von der Kirche zu Geversdorf getrennt worden. Dabei sollten der Kirche zu Geversdorf die ihr bislang verordneten Mittel ungeschmälert verbleiben, und falls diese wegen schlechter Zeiten nicht einkämen oder wegen eines "unverhofften Unglücks" eine Kollekte erforderlich sei, sollten Kl. dabei "konkurrieren". Kl. verweigerten die Leistung von Beiträgen zu den Geversdorfschen Kirchenreparaturen, speziell beim nunmehr anstehenden Neubau des Turms. Die Geversdorfer klagten dagegen, die Landesregierung erkannte am 12.03.1684, dass die Eingesessenen zu Neuhaus schuldig seien, gemäß der am 21.03.1667 ergangenen Separations-Verfügung den Beitrag zum bevorstehenden Kirchenbau zu leisten, so wie sie es vor der Trennung tun mussten. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal, das den Prozess am 10.07.1684 annahm und am 18.10.1686 erkannte, dass Kl. noch nicht zur Beitragsleistung anzuhalten seien, vielmehr zunächst Bekl. beweisen müssten, dass die Fälle, auf die der Beitrag in der fraglichen Verfügung "reserviert" sei, tatsächlich vorhanden seien. Nach erfolgter Beweislegung wurden die Akten am 26.10.1688 geschlossen, und am 20.10.1690 erkannte das Tribunal, dass der Beweis nicht erbracht und somit die Eingesessenen zu Neuhaus von der Klage und, außer den im Separations-Rezess reservierten Fällen, vom Beitrag zu befreien seien.
(6) 1. Landesregierung 1663 - 1684
2. Tribunal 1684 - 1690;
Laufzeit
05.06.1684 - 30.05.1693
Enthält
1692 - 1693
(7) von Notar Johannes von Hadeln am 17.03.1684 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 05.06.1684), mit Urteil der Landesregierung vom 12.03.1684; Appellationslibell (prod. 03.07.1684), mit Anlagen: königliche Schreiben an die Landesregierung vom 20.04.1665 und 12.09.1666, Verfügung der Landesregierung vom 21.03.1667; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Adam von Bremen und der Bekl. für Dr. Friedrich Anthon (beide prod. 19.01.1685); Urteil des Tribunals vom 05.07.1669 in der Sache der Zehntpflichtigen in Königreich im Alten Land vs. den Königsmarckschen Oberinspektor Jodocus Protte in pcto Zehnte; Beweisartikel und Zeugenbenennung (prod. 25.01.1687); Kommissionsprotokoll über die Zeugenvernehmung vom 10./11.05.1687
Nebenprozess: Mandatum de solvendo - Prokurator Dr. Anthon vs. Bekl., 1692 - 1693
(8) 130 Bl.
Laufzeit: (1665 - 1684) 05.06.1684 - 30.10.1688; 20.10. - 26.11.1690; 26.09.1692 - 30.05.1693
Band
1
Alte Archivsignatur
Stade: Rep. 28 I N 30
Nebenlaufzeit von
1665
Nebenlaufzeit bis
1684
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
B N 4 N. 20
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
n
Index-Gruppe
Chronolog. Verzeichnis der Prozesse
1684 - 1693
GEOB
Geversdorf, Eingesessene
Geversdorf, Kirchenbau, Beitrag
Neuhaus, Eingesessene
Neuhaus, Parochialkirche
PERS
Neumann, Johannes, Dr., Advokat
Protte, Jodocus, Oberinspektor, Königsmarckscher
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Anthon, Friedrich, Dr., Prokurator
Benten, Dr., Advokat
Bremen, Adam von, Dr., Prokurator
Ende, Valentin am, Advokat
Hadeln, Johannes von, Notar
SACH
Kirchenbau, Geversdorf, Beitrag
Mandatum de solvendo, Prokuratorengebühren
Parochialkirche, Neuhaus
Zehntpflichtige, Königreich
Vorinstanzen / Juristenfakultäten
Landesregierung, Vorinstanz
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 9999 / 999 |
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