
Identifikation
Titel
(2) Landrat Claus Christian von der Decken zu Ritterhof im Kirchspiel Freiburg, Land Kehdingen, seit 1665 dessen Erben
(3) Landesregierung bzw. Johannes Hintze, Advocatus Fisci, sowie die Eingesessenen des Landes Kehdingen, Freiburgscher Teil, als Intervenienten
(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P); seit 10.08.1664 Dr. Caspar Schwartzkopf (A), seit 01.02.1708 Heinrich Heisling (A); seit 11.10.1664 Dr. Anton Scheffel (P), seit 01.02.1708 Dr. Joachim Eversen (P)
Bekl.: Johannes Hintze (A); Dr. Ambrosius Petersen (P), seit 21.10.1667 Lic. Adam von Bremen (P)
(5) Supplicationis
Auseinandersetzung um Lasten: Im Zusammenhang mit dem langjährigen Streit zwischen den Landständen und den Eingesessenen der bremischen Marschländer um die Steuerfreiheit und die aus den Schatz gezogenen Güter hatten die Gräfen, Hauptleute und eingesessenen Hausleute des Landes Kehdingen, Freiburgscher Teil, vermeintlich adelig-freie Stammgüter des Kl. zu Kamp und Bruch, von denen dieser den Rossdienst leistete, am Ende des Dreißigjährigen Krieges unter die Kontribution gezogen. Gegen die Beeinträchtigung seiner Privilegien und die doppelte Belastung mit Rossdienst und Provinzialsteuer klagte er seit 1645, zunächst erfolgreich. 1658 setzte die Landesregierung eine Kommission zur Regulierung der Kontribution ein, die auch zu prüfen hatte, ob die entsprechenden von der Deckenschen Güter schatzpflichtig waren oder nicht. Solange sollten die Güter steuerfrei bleiben. Noch vor Beendigung der Kommissionsarbeit entschied die Landesregierung jedoch, dass diese unter die Kontribution gezogen werden sollten und ordnete die Vollstreckung an. Kl. legte dem Tribunal eine Supplik vor und bat, der Regierung zu befehlen, ihn nicht gegen die Landesprivilegien und seine speziellen Begnadigungen zu beschweren und mit doppelter Last zu belegen. Mit Schreiben vom 28.07.1660 forderte das Tribunal die
Laufzeit
27.07.1660 - 12.05.1708
Enthält
Landesregierung auf, die Beschwerden selbst abzustellen oder, falls gegen den vorgebrachten Sachverhalt etwas einzuwenden sei, binnen sechs Wochen einen Bericht an das Tribunal zu schicken. Nach zweimaliger Wiederholung der Aufforderung legte der Advocatus Fisci am 22.02.1661 eine Stellungnahme vor: Kl. hätte die fraglichen Güter ehemals von steuerpflichtigen Meiern gekauft und aus dem Schatz gezogen, somit seien sie wiederum unter die Kontribution zu ziehen. Mit Schreiben vom 02.09.1661 bat Gouverneur Graf Königsmarck das Tribunal, zunächst die Entscheidung der Kommission vor Ort abzuwarten, zumal die Kontributionssachen eigentlich nicht "ad judicialia" gehörten und damit nicht appellabel seien. Das Tribunal schrieb daraufhin am 10.09.1661 an die Landesregierung, dass Kontributionssachen "nicht ganz inappellabel" seien. Man werde zwar Kl. an die Kommission verweisen, wenn er jedoch mit weiteren Beschwerden einkäme, weil er entgegen einiger früherer Regierungsverordnungen nicht im Besitz seiner beanspruchten Freiheit geschützt werde, könnte man ihn nicht unerhört lassen. Der Prozess wurde fortgesetzt, und nachdem die Landesregierung am 28.11.1662 den Gräfen, Hauptleuten und Kontributionseinnehmern in Freiburg befahl, Kl. während des anhängigen Prozesses hinsichtlich seiner rossdienstpflichtigen Güter von der Kontribution zu befreien, legten diese am 16.01.1663 dem Tribunal ihre Einwände vor. Am 26.01. erkannte das Tribunal, dass der streitige Punkt der Exemtion zu weiterer ordentlicher Erörterung verwiesen werden sollte; Kl. hatte dazu die beanspruchte Exemtion der entsprechenden Güter besser als bisher geschehen zu beweisen. Bis zur rechtmäßigen Erkenntnis in der Exemtionssache sollte Kl. schuldig sein, die Kontribution abzutragen, dagegen sollte er mit dem Rossdienst von den fraglichen Gütern in dieser Zeit nicht belegt und somit nicht doppelt belastet werden.
Daraufhin legte Kl. am 17.12.1663 eine ausführliche Beweisschrift vor und bat, nunmehr zu erkennen, dass die fraglichen Güter adelig-frei und somit nicht steuerpflichtig seien. Am 30.04.1666, deklariert am 09.07.1666 und bestätigt am 08.07.1667, erkannte das Tribunal, dass die Exemtion der Höfe zu Bruch noch nicht genügend erwiesen sei; hingegen wurden die anderen fraglichen Höfe bis zum Gegenbeweis für adelig-frei angesehen. Bekl. legten daraufhin am 18.08.1667 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor und baten, die fraglichen Güter solange unter der Kontribution zu lassen, bis der Prozess zwischen den freien Ständen und den Marschländern entschieden sei. Das Tribunal nahm das Gesuch am 20.08.1667 zur Erwägung an, bestätigte jedoch am 27.01.1668 das vorige Urteil und verwies Bekl. auf die Beweisführung. Nach eingehender Beweislegung - Bekl. brachte etliche Schatzregister ein, die die Steuerpflicht der entsprechenden Meiergüter bis 1640 beweisen sollten - erkannte das Tribunal am 26.04.1669, dass Bekl. den notwendigen Beweis erbracht hätten und Kl. "noch zur Zeit" die beanspruchte Exemtion nicht zu gestatten sei, vielmehr von den Gütern - gemäß anderen adeligen Meierländereien - die Kontribution abzutragen hätte. Dagegen wurde ihm der Rossdienst erlassen. Das Urteil stand unter dem Vorbehalt des Ausgangs der Streitsache zwischen den Ständen und den Marschländern, "auch sonst aller ferner Notdurft". Sich auf letzteres berufend, legten am 01.02.1708 Kl. ein Gesuch um Schatzfreiheit vor, das Tribunal erkannte am 10.05.1708, dass alle in dieser "ferneren Notdurft" vorgestellten Argumente bereits geprüft und entschieden worden seien und somit kein neuer Prozess zugelassen werde. "Getrauten" sich jedoch Kl. zu beweisen, dass die fraglichen Ländereien einst zum adeligen Wohnhof gehörige, freie Güter gewesen seien, so sollten sie sich dazu vernehmen lassen. Weiteres ist
nicht überliefert.
(6) 1. Tribunal 1660 - 1667
2. Tribunal 1667 - 1669; 1708
(7) Supplik des Kl. (prod. 27.07.1660), mit Anlagen: Auszug aus den ständischen Privilegien von 1651, Bescheinigung der Gräfen und Hauptleute für Kl.vom 13.03.1655, erzbischöfliches Privileg für das Geschlecht von der Decken von 1516, Verzeichnis der Rossdienstlasten des Kl. von 1645 bis 1655, mit Bescheinigungen des Ritterschafts-Einnehmers Christoph Pühler vom 14.04.1655 und 24.09.1658; diverse Verordnungen und Mandate des Oberkommissars Peter Brandt und der Landesregierung in der Streitsache von 1645 - 1658, sowie Schreiben des Kl. und Verhandlungsprotokolle der Regierung und aus Freiburg, 1645 - 1659; "Facti species" und "Responsum" der Juristenfakultät in Marburg vom 06.07.1641 sowie der Juristenfakultät in Helmstedt vom 01.05.1658; beglaubigtes Schreiben der Juristenfakultät in Leipzig an Claus Christian, Heinrich, Eberhard und andere Vettern von der Decken im Erzstift Bremen, o. D.; Auszug aus einem Regierungsprotokoll vom 12.04.1644; Bescheinigung des Jürgen von der Hude, Balje, für Kl. vom 19.03.1661; Beförderungsschreiben der bremischen Ritterschaft für Kl. vom 23.11.1661; Mandat der Landesregierung an die Gräfen, Hauptleute und Kontributionseinnehmer des Landes Kehdingen, Freiburgscher Teil, vom 28.11.1662, ihre Einrede gegen das Mandat, o. D., sowie Schreiben der Landesregierung an Kl. vom 15.12.1662; gedruckte Verordnungen der Landesregierung vom 29.10.1660 und 21.05.1661; beglaubigte Bestätigungen der Exemtion des Kl., 1657; beglaubigte Auszüge aus dem Hauptbuch des Peter von der Decken, 1550ff.; Verzeichnis der Beschreibung des 16-Pf-Schatzes in den Kirchspielen Freiburg, Oederquart und Balje von 1572; Pergamenturkunde mit anhängendem Siegel (Bl. 304): Verkauf einiger Güter von Heinrich Bremer an Peter von der Decken, 1595; Teilungsvertrag zwischen
Kl. und seinen Vettern vom 22.02.1642; Executionsmandat des Johann Marschalck vom 24.09.1663; Prozessvollmachten des Kl. für Dr. Anton Scheffel vom 12.11.1664 und der Eingesessenen des Landes Kehdingen, Freiburgscher Teil, für Dr. Ambrosius Petersen vom 15.01.1667; Auszüge aus den Schatzbeschreibungen der Kirchspiele Freiburg, Balje und Oederquart von 1637 und 1640; Auszüge aus Schatzregistern von 1524, 1535, 1541, 1542, 1581 und 1638; Verzeichnis der von Kl. aus der Kontribution gezogenen Meiergüter, o. D.; königliches Schreiben an die Landesregierung vom 28.01.1663
(8) 674 Bl.
Laufzeit: (1516 - 1660) 27.07.1660 - 30.04.1669; 01.02. - 12.05.1708
Band
1
Alte Archivsignatur
Stade: Rep. 28 I D 34
Nebenlaufzeit von
1516
Nebenlaufzeit bis
1660
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
B D 4 N. 27
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
d
Index-Gruppe
Chronolog. Verzeichnis der Prozesse
1660 - 1708
GEOB
Balje, Schatzregister
Freiburg, Schatzregister
Kehdingen, Freiburgscher Teil, Eingesessene
Oederquart, Schatzregister
Ritterhof, Decken, Claus Christian von der, Landrat
PERS
Brandt, Peter, Oberkommissar
Bremer, Heinrich, Güterverkauf
Decken, Claus Christian von der, Landrat, Ritterhof
Decken, Peter von der, Güterkauf
Decken, Peter von der, Hauptbuch
Decken, von der, Familie, Privileg
Hintze, Johannes, Advocatus Fisci
Hude, Jürgen von der, Balje
Königsmarck, Hans Christoph Graf, Gouverneur
Marschalck, Johann
Pühler, Christoph, Ritterschaftseinnehmer
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Bremen, Adam von, Lic., Prokurator
Eversen, Joachim, Dr., Prokurator
Heisling, Heinrich, Advokat
Petersen, Ambrosius, Dr., Prokurator
Scheffel, Anton, Dr., Prokurator
Schwartzkopf, Caspar, Dr., Advokat
Wilcken, Caspar, Dr., Advokat, Prokurator
SACH
16-Pf-Schatz, Freiburg, Oederquart, Balje
Advocatus Fisci, Hintze, Johannes
Kommission, Kontributionsregulierung
Kontribution, Regulierung, Kommission
Landrat, Decken, Claus Christian von der, Ritterhof
Landstände, bremische
Marschländer, bremische
Pergamenturkunde, Güterverkauf, Decken, von der
Privilegien, ständische
Rossdienstlasten, Decken, Claus Christian von der
Schatzregister, Freiburg, Balje, Oederquart
Stammgüter, Decken, von der, Steuerfreiheit
Supplicatio, Decken, Claus Christian von der
Vorinstanzen / Juristenfakultäten
Helmstedt, Juristenfakultät
Leipzig, Juristenfakultät
Marburg, Juristenfakultät
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 9999 / 999 |
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