
Identifikation
Titel
Der Rat von Bockenem empfängt vom dortigen Kaland 160 Pfund Bockenemer Währung; dafür verkauft er dem Kaland aus seinen Einkünften eine zu Weihnachten fällige Jahresrente von 8 Pfund, die er jedes Jahr zu Weihnachten nach vorheriger Kündigung in der Gemeinwoche nach Michaelis zurückkaufen darf.
1524, am fridage nach Lucie virginis (16. Dezember)
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel
Laufzeit
16.12.1524
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 217
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | ? |
|