NLA HA V.V.P. 123

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesschülerrat Niedersachsen mit Arbeitskreis Schule e.V.

Laufzeit 

1976-1994

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Bestand geht auf die Unterlagen des ehemaligen Schülervertreters Joachim Schaller zurück. Schaller war 1977-1981 als Vertreter des Arbeitskreises Schule (Vorstands-)Mitglied im Landesschülerrat, 1978-1981 Mitglied des Schulausschusses des Rates der Stadt Göttingen und 1981-1987 Vorstandsmitglied der Jungen Presse Niedersachsen. (1)

Die überregionale Schülervertretung fand sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene statt. Auf Bundesebene organisierten sich die Schülervertretungen erstmals in der Konferenz der Landesschülervertretungen (KdLSV), mit einer Grundsatzerklärung von 1977. Laut dieser waren in der KdLSV alle Landesschülervertretungen der Bundesrepublik und West-Berlin vertreten. Die KdLSV tagte vier Mal im Jahr mit dem erklärten Ziel die Arbeit der Landesschülervertretungen zu unterstützen. Die Unterstützung konnte entweder darin liegen den Landesschülervertretungen bei ihrer Gründung und ihrem Aufbau Hilfe zu leisten, oder darin einen Erfahrungsaustausch und die Weitergabe von Informationen zu ermöglichen. Zudem wurden gemeinsame Initiativen und Aktionen im Bildungsbereich geplant und gemeinsame Standpunkte in Beschlüssen festgehalten. Eine weitere Aufgabe der KdLSV war es, die Interessen der Schüler auch über Bundesländergrenzen hinweg in der Öffentlichkeit zu vertreten. (2) Als die Schülervertretungen die Angriffe auf die Schülerrechte als immer bundeseinheitlicher wahrnahmen, sahen sie dadurch die Notwendigkeit, auch den Widerstand auf Bundesebene einheitlicher zu gestalten. Mit diesem Ziel wurde 1984 als Nachfolgerin der KdLSV die Bundesschülervertretung (BSV) gegründet, welche sich 1989 in BundesschülerInnenvertretung umbenannte. Die BSV war ein Zusammenschluss aller Landesschülervertretungen. Jedes Bundesland schickte je zehn Delegierte zur Bundesdelegiertenkonferenz. Auf der Delegiertenkonferenz wurde ein Bundesvorstand bestehend aus fünf Personen mit Beratungsfunktion gewählt. Dieser setzte eine Geschäftsführung ein, die an die Weisungen des Vorstandes gebunden war. Zudem gab es einen Bundesausschuss, welcher aus je einem Delegierten aus jedem Bundesland bestand und als Kontrollorgan für den Vorstand fungierte. (3) Wie zuvor die KdLSV vertrat auch die BSV gemäß ihrer Grundsatzerklärung die Interessen aller Schüler und stellte diese in der Öffentlichkeit dar. Sie bezogen Stellung zu allen politischen Fragen, welche die Schüler betrafen. Sie planten und koordinierten Schüleraktivitäten und arbeiteten mit Lehrern, Eltern, Studenten, Gewerkschaften, Jugendverbänden und Parteien zusammen. (4) Neu war, dass die BSV nun auch ein politisches Mandat für sich in Anspruch nahm, (3) worüber es jedoch unterschiedliche Auffassungen gab. Die BSV schaffte es dadurch nicht, eine vollständige Legitimation zu erhalten, was schließlich auch zu ihrer de facto Auflösung im Jahr 2004 führte. (5)

Auf Landesebene war der im September 1976 erstmals gewählte Landesschülerrat Niedersachsen (LSR) die bedeutendste Organisation. Die Mitglieder des Landesschülerrates wurden auf der Ebene der ehemaligen Regierungsbezirke für zwei Jahre gewählt. Für jede Schulart konnte ein Vertreter gewählt werden. 1978 galt es 27 Mitglieder zu wählen, wozu sich jeder Schüler oder jede Schülerin in Niedersachsen aufstellen konnte. (6) 1983 waren es schon 32 Mitglieder und es waren nur noch die Mitglieder der Kreisschülerräte (KSR) und der Stadtschülerräte (SSR) stimmberechtigt und wählbar. (7) Gemäß der Geschäftsordnung des LSR tagte die Vollversammlung mindestens vierteljährig. Sie wählte die fünf Vorstandsmitglieder, welche nach Bedarf aber mindestens monatlich tagten. Sie führten die laufenden Geschäfte und vertraten den LSR nach außen. Die Vollversammlung konnte auch noch weitere Ausschüsse für die Bearbeitung bestimmter Themenbereiche einsetzen. (8) Laut dem Selbstverständnis des LSR war es das Ziel, eine einheitliche Organisation der Schülerschaft auf Landesebene zu erreichen. (9) Die Hauptaufgabe des LSR war es, laut den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes, in allen wichtigen Fragen des Schulwesens mitzuwirken, solange die Belange der Schüler berührt werden. Zudem sollten sie die Zusammenarbeit von Schülervertretungen und Schülergruppen fördern. Auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kultusminister (10) und weiteren Landtagsabgeordneten war vorgesehen. Der LSR war zudem dafür zuständig regionale Schülervertretungen zu informieren, die Forderungen der Schüler in der Öffentlichkeit zu vertreten und gegebenenfalls schriftliche Stellungnahmen zu verfassen. (7) Er stellte zudem sechs Schülervertreter für den Landesschulbeirat (10) und Kandidaten für den Arbeitskreis Schule auf. Laut dem Selbstverständnis des LSR besaß dieser zudem ein politisches Mandat, (9) welches aber ebenso wie bei der Bundesschülervertretung umstritten war.

Neben dem Landesschülerrat gab es auf Landesebene zudem den Arbeitskreis Schule, Interessenverband Niedersächsischer Schüler e. V. (AKS). Dieser wurde im Oktober 1977 als Nachfolger der Ständigen Konferenz Regionaler Schülerräte Niedersachsens (SKRSN) gegründet. Mitglieder waren gemäß der Satzung Vertreter der regionalen Schülerräte, einzelne Schüler und an der Förderung der Schülerarbeit interessierte Personen. Insgesamt gab es in dem Verein 3000 Mitglieder. Das oberste Organ war laut der Satzung die Mitgliederversammlung, welche je einen Vertreter der regionalen Schülerräte und alle sonstigen Mitglieder mit beratendem Stimmrecht beinhalteten. Die Mitgliederversammlung tagte einmal jährlich und beriet über Anträge. Neben der Mitgliederversammlung gab es noch eine Hauptversammlung, bestehend aus je einem Vertreter der regionalen Schülerräte. Diese tagte dreimal jährlich und war die ständige Vertretung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand wurde durch die Mitgliederversammlung gewählt und bestand aus sieben Mitgliedern. Zu seinen Aufgaben gehörte die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins. Ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt gab es zudem eine Schiedskommission, bestehend aus drei Mitgliedern, welche über Streitigkeiten im Verein entschied. Ziel des Arbeitskreises war es gemäß der Satzung eine einheitliche Organisation der Schülerschaft auf Landesebene zu schaffen. Hierfür vertrat der Verein die politischen, sozialen und kulturellen Belange der Schüler und Schülervertreter in Niedersachsen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Land Niedersachsen und dessen Institutionen. Hinzu kam eine Interessensvertretung bei der Zusammenarbeit mit sonstigen Trägern der Jugendarbeit. Der Arbeitskreis stärkte zudem die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den regionalen Schülerräten mit Hilfe von Informationsgesprächen, gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen. Weitere Aufgaben waren die Beratung, Förderung und Schulung der Schülervertreter der niedersächsischen Schulen sowie die Unterstützung des Landesschülerrats. (11)

Anmerkungen:
(1) http://www.recht-auf-studienplatz.de/#ueber-mich [Letzter Zugriff: 16.05.2022]
(2) Grundsatzerklärung der KdLSV von 1977.
(3) Ergebnisprotokoll der KdLSV-Sitzung vom 15.01.1984.
(4) Grundsatzerklärung der BSV von 1984.
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Bundessch%C3%BClerkonferenz#Vorgeschichte [Letzter Zugriff: 16.05.2022]
(6) Heintze, Hand; Haberhausen, Klaus Peter: Informationen zur Wahl des 2. Landesschülerrates, 1978.
(7) Heintze, Hans: Informationen für die Wahlberechtigten zur Wahl des 4. Landesschülerrates, 1983.
(8) Geschäftsordnung des LSR.
(9) Selbstverständniserklärung des LSR.
(10) Niedersächsischer Kultusminister (Hrsg.): Niedersächsisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1975. Durchführungsvorschriften, Hannover 1975.
(11) Satzung des AKS von 1977.

Stand: Mai 2022

Bestandsgeschichte 

Der Bestand wurde Anfang 2021 dem Niedersächsischen Landesarchiv von Joachim Schaller angeboten und Anfang 2022 ins Archiv übernommen (Acc. 2022/3). Er umfasst 1,4 laufende Meter. Neben Akten, die klar der Schülervertretung auf Bundesebene, dem Landesschülerrat oder dem Arbeitskreis Schule zuzuordnen sind, befinden sich in dem Bestand auch weitere Materialsammlungen zu spezifischen Themen.

Stand: Mai 2022

Literatur 

www.lsr-nds.de [Letzter Zugriff: 17.05.2022]

Heintze, Hans; Haberhausen, Klaus Peter: Informationen zur Wahl des 2. Landesschülerrates, 1978, in V.V.P. 123 Acc. 2022/3 Nr. 7

Heintze, Hans: Informationen für die Wahlberechtigten zur Wahl des 4. Landesschülerrates, 1983, in V.V.P. 123 Acc. 2022/3 Nr. 10

Noack, Frank: Interview mit dem Landesschülerratsmitglied Joachim Schaller, in V.V.P. 123 Acc. 2022/3 Nr. 8

NLA HA Nds. 3 Acc. 122/80 Nr. 26: Verordnung über die Festsetzung von Terminen für die Wahl zum Landesschülerrat im Jahre 1980 (30.05.1980)

NLA HA Nds. 3 Acc. 193/81 Nr. 57: Verordnung über die Wahl der Schülervertreter in Schulen sowie die Wahl der Gemeinde- und Kreisschülerräte und des Landesschülerrats (Schülerwahlordnung) (27.08.1981)

NLA HA Nds. 20 Nr. 576/ 039. Niederschrift über die 39. Sitzung des Niedersächsischen Landesministeriums. Tagesordnungspunkt u.a. Selbstverständnis des Landesschülerrates. (18.01.1977)

NLA HA Nds. 400 Acc. 2016/60 Nr. 14: Landesschülerrat (1977-1992)

NLA HA V.V.P. 101 Acc. 2014/56 Nr. 5242 Förderungsbereich: Weitere Kunst- und Kulturprojekte, Antragsteller: Landesschülerrat Niedersachsen, Hannover, Vorhaben: Schülerkongreß (1985)

Findmittel 

EDV-Findbuch (2022)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 400 (Niedersächsisches Kultusministerium)

Nds. 120 (Bezirksregierung Hannover)

Nds. 20 (Kabinettsprotokolle)

Nds. 3 (Verordnungen)

V.V.P. 101 (Niedersächsiche Sparkassenstiftung Hannover)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1,4

Bearbeiter 

Svenja Albes (2022)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Bestand die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.