
Identifikation (kurz)
Titel
Niedersächsisches Innenministerium
Laufzeit
1867-2020
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Derzeitige Bezeichnung (2018): Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Geschichte des Bestandsbildners
Nach Bildung des Landes Niedersachsen wurde am 9. Dezember 1946 eine neue Regierung des Landes Niedersachsen mit neun Fachministern (Inneres; Finanzen; Aufbau und Arbeit; Volksbildung, Kunst und Wissenschaft; Wirtschaft; Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Volksgesundheit und Wohlfahrt; Justiz) vorgestellt. Die Abteilungen des Innenministeriums nahmen dann 1952 folgende Aufgaben wahr (Nds. MBl. 1952, S. 108):
- Abt. A: Allgemeine Angelegenheiten,
- Abt. I: Verfassung und Verwaltung,
- Abt. II: Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- Abt. III: Kommunalabteilung,
- Abt. IV: Preisbildungsstelle,
- Abt. V: Verfassungsschutz.
Im Jahr 1969 gehörten zum Geschäftsbereich des Ministeriums das gesamte Polizeiwesen, der Verfassungsschutz, die Kommunalaufsicht, die Vermessungs- und Katasterverwaltung, die Raumordnung und Landesplanung, die acht Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirke, die Verwaltungsschule, der Feuer- und Katastrophenschutz, die Landesfeuerwehrschulen, das Nieders. Landesverwaltungsamt, das Institut für Landeskunde und Landesentwicklung, die gemeinsame Landesplanung Nds.-Hamburg und Nds.-Bremen sowie die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
Seit den fünfziger Jahren sind zahlreiche Aufgabenverlagerungen zu verzeichnen. Von der Staatskanzlei wurden 1953 die Angelegenheiten der Unterbringung des Personenkreises nach Art. 131 GG und die soziale Betreuung der Beamten, Angestellten und Arbeiter in das MI übernommen (Nds. MBl. 1953, S. 318). Die Zuständigkeit für die Betreuung der heimatlosen Ausländer ging 1955 vom MI auf das Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte über (Nds. MBl. 1955, S. 762). Angelegenheiten der Preisbildung und Preisüberwachung wurden 1958 vom Innenministerium auf das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr übertragen (Nds. MBl. 1958, S. 41). Vom Kultusministerium erhielt das MI den Bereich Sportpolitik, Sportförderung, Sportausbildung, Sportstätten und sportliche Jugendarbeit (Nds. MBl. 1994, S. 1053).
Teilaufgaben der Staatsmodernisierung, nämlich Verwaltungsreform und Reformarbeitsmarkt, wurden 2001 von der Staatskanzlei in das Ressort Inneres verlagert (Nds. MBl. 2000, S. 767). Im gleichen Jahr bekam das Innenministerium auch Städtebau und Wohnungswesen (Nds. MBl. 2000, S. 768), verlor diese Zuständigkeit jedoch bereits 2003 an das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (Nds. MBl. 2003, S. 219). Die Aufgabe Raumordnung und Landesentwicklung wurde zunächst der Staatskanzlei (Nds. MBl. 2000, S. 768) und dann dem Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Nds. MBl. 2003, S. 219) überantwortet. Als Folge des Regierungswechsels 2003 wurden zudem innerhalb des Ministeriums einige Abteilungen und Referate umstrukturiert und das MI am 12. März 2003 (Nds. MBl. 2003, S. 220) in "Ministerium für Inneres und Sport" umbenannt, um zu unterstreichen, "welch hohen Stellenwert die Landesregierung dem Sport beimisst" (Antwort der Landesregierung vom 5. November 2003 auf eine Kleine Anfrage, in: Nds. Landtag, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/532).
Nach der Landtagswahl 2008 erhielt das MI die Verantwortung für die Integrationspolitik, für die eine eigene Abteilung eingerichtet wurde. Aufgrund der zugemessenen Bedeutung wurde das MI kurzzeitig in "Ministerium für Inneres, Sport und Integration" umbenannt. Bereits 2010 ging dieser Aufgabenbereich jedoch wieder verlustig, als er infolge einer Kabinettsumbildung dem MS übertragen wurde. Stattdessen wurde in Hinblick auf die Netzsicherheit als eine der zukünftig zentralen Herausforderungen im November 2011 eine Abteilung "IT-Sicherheit" im MI eingerichtet, um der wachsenden Bedeutung der Informations- und Datenverarbeitung für das staatliche Handeln Rechnung zu tragen.
Trotz dieser Verlagerungen ist der Organisationsaufbau des Ministeriums mit den Kernbereichen Allgemeine Angelegenheiten/ Verfassung/ Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Kommunalangelegenheiten sowie den Spezialbereichen Vermessungs- und Katasterwesen und Raumordnung/ Landesplanung relativ konstant geblieben.
Gemäß dem Organisationsplan vom 1. Juni 2015 ist das MI derzeit aus einer Referatsgruppe L (Ministerbüro, Strategie, Presse, Gremien und Sport; insg. vier Referate) und sechs Abteilungen aufgebaut, nämlich:
Abt. 1: Allgemeine Angelegenheiten (4 Referate)
Abt. 2: Landespolizeipräsidium (6 Referate)
Abt. 3: Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten (5 Referate)
Abt. 4: IT-Sicherheit und -Infrastruktur, Geoinformation, Vermessung (4 Referate)
Abt. 5: Verfassungsschutz (5 Referate)
Abt. 6: Ausländerangelegenheiten (4 Referate)
Stand: November 2012 (ergänzt Juni 2015)
Infolge der Landtagswahl 2017 wurde das Ministerium teilweise umstrukturiert (Organisationsplan vom 14. Mai 2018):
Abt. Z: Leitung, Zentrale Angelegenheiten und Sport (3 L-Referate und 5 Z-Referate)
Abt. 1: Migration und Geoinformation (5 Referate)
Abt. 2: Landespolizeipräsidium (6 Referate)
Abt. 3: Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten (6 Referate)
Abt. 4: Digitale Verwaltung und Informationssicherheit (6 Referate)
Abt. 5: Verfassungsschutz (5 Referate)
Stand: Mai 2018
Innenminister des Landes Niedersachsen:
09.12.1946–12.02.1947 Dr. Dr. Günther Gereke (CDU), danach beurlaubt
12.04.1947–09.06.1948 Hinrich Wilhelm Kopf (SPD)
09.06.1948–26.05.1955 Richard Borowski (SPD)
26.05.1955–19.11.1957 August Wegmann (CDU)
19.11.1957–12.05.1959 Hinrich Wilhelm Kopf (SPD)
12.05.1959–05.07.1967 Otto Bennemann (SPD)
05.07.1967–10.07.1974 Richard Lehners (SPD)
10.07.1974–13.02.1976 Rötger Groß (FDP)
13.02.1976–12.05.1976 Wilfried Hasselmann (CDU)
12.05.1976–19.01.1977 Gustav Bosselmann (CDU)
19.01.1977–28.06.1978 Rötger Groß (FDP)
28.06.1978–09.07.1986 Dr. Egbert Möcklinghoff (CDU)
09.07.1986–31.10.1988 Wilfried Hasselmann (CDU)
31.10.1988–08.11.1988 Walter Remmers (CDU), kommissarisch
09.11.1988–21.06.1990 Josef Stock (CDU)
21.06.1990–28.10.1998 Gerhard Glogowski (SPD)
28.10.1998–03.03.2003 Heiner Bartling (SPD)
04.03.2003–19.02.2013 Uwe Schünemann (CDU)
19.02.2013-25.01.2023 Boris Pistorius (SPD)
seit 25.01.2023 Daniela Behrens (SPD)
Staatssekretäre im Ministerium des Innern:
01.06.1946–30.06.1952 Dr. Erich Danehl, danach vacat
??.10.1952–31.07.1956 Dr. Karl Ott (GB/BHE)
01.08.1956–01.07.1959 Eberhard Westerkamp
01.07.1959–01.09.1963 Dr. Dr. Walter Wegner
01.09.1963–01.08.1965 Dr. Günther Flindt
01.08.1965–08.07.1970 Dr. Günther Langensiepen
08.09.1970–10.07.1974 Dr. Helmut Tellermann (SPD)
11.07.1974–05.07.1978 Günter Reichardt (FDP)
05.07.1978–31.08.1982 Bernhard Baier (parteilos)
01.09.1982–22.09.1982 Georg-Berndt Oschatz (CDU)
23.09.1982–15.07.1986 Dr. Karl Heidemann (CDU)
16.07.1986–08.11.1988 Dieter Haaßengier (CDU)
09.03.1987–31.01.1988 Friedrich Höse (CDU)
01.02.1988–09.11.1988 Dr. Franz Cromme (CDU)
09.11.1988–21.06.1990 Dr. Stefan Diekwisch (FDP)
21.06.1990–28.10.1998 Claus-Henning Schapper (SPD)
14.01.1993–30.06.1995 Helmut Dohr (SPD) als Beauftragter für Polizeireform
28.10.1998–03.03.2003 Werner Lichtenberg (SPD)
04.03.2003–30.04.2006 Dr. Roland Koller (CSU)
01.05.2006–31.01.2007 Dr. Gabriele Wurzel (CDU)
01.02.2007–23.03.2010 Wolfgang Meyerding (CDU)
24.03.2010–18.02.2013 Dr. Sandra von Klaeden (CDU)
seit 19.02.2013 Stephan Manke (SPD)
Vewaltungsgeschichtliche Entwicklung einzelner nachgeordneter Dienststellen
Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) Braunschweig mit Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland bei Göttingen und Grenzdurchgangslager Osnabrück-Bramsche
Mit der Einrichtung von Durchgangslagern, insbesondere des Grenzdurchgangslagers (GDL) Friedland bei Göttingen im September 1945 durch die britische Besatzungsmacht, begann nach dem Zweiten Weltkrieg die Geschichte der Flüchtlings- und Migrationsbewegungen im späteren Land Niedersachsen.
Zunächst wurde das GDL Friedland zur Unterbringung von Flüchtlingen und Vertriebenen des Zweiten Weltkriegs genutzt, bis 1955 diente es neben weiteren Durchgangslagern außerdem als Aufnahmeeinrichtungen für Displaced Persons und die sogenannten „Heimkehrer“ aus der Kriegsgefangenschaft. Seit Mitte der 1950er kamen die ursprünglich deutschstämmigen Aussiedler bzw. ab 1993 Spätaussiedler aus Osteuropa hinzu, welche zum Großteil aus Polen, Rumänien und Nachfolgestaaten der Sowjetunion zurück in die Bundesrepublik siedelten. Weitere Flüchtlingsgruppen kamen 1956 aus Ungarn, 1973 aus Chile als Verfolgte des Pinochet-Regimes und 1978 aus Vietnam, die als sogenannte „Boat People“ Zuflucht im Land Niedersachsen fanden, nicht zuletzt durch den persönlichen Einsatz des niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht. Auch die Tamilen aus Sri Lanka im Jahr 1984, Flüchtlinge aus Albanien im Jahr 1990, Übersiedler aus der DDR in den Wendejahren 1989/90 sowie jüdische Zuwanderer der ehemaligen Sowjetunion erhielten eine Erstunterkunft in den niedersächsischen Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber.
Für irakische Flüchtlinge, die als religiösen Minderheiten verfolgt wurden, war das Grenzdurchgangslager Friedland ab 2009 ebenso die erste Station in Deutschland, wie für Flüchtlinge des Resettlement-Programms seit 2012. Auch syrische Flüchtlinge, die in Folge des syrischen Bürgerkriegs seit 2013 aufgenommen wurden, erreichten in großer Zahl die Bundesrepublik und das Land Niedersachsen. Diese sich schnell verschärfende „Flüchtlingskrise“ stellte nicht nur im Bundesgebiet, sondern auch für die niedersächsische Regierung und Verwaltung eine Herausforderung dar, sodass beispielsweise das eigentlich für 700 Personen ausgelegte Grenzdurchgangslager Friedland zwischenzeitlich über 3500 Asylsuchende verzeichnete. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 sind vermehrt ukrainische Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergekommen.
Niedersachsen galt in den Nachkriegsjahren als Hauptaufnahmegebiet von Flüchtlingen und Vertriebenen, als sogenanntes Hauptflüchtlingsland. Um diese Masse an Flüchtlingsströmungen zu koordinieren, wurde ein ineinandergreifender und funktionaler Verwaltungsaufbau benötigt. Dies geschah zunächst durch die Übernahme des GDL Friedland, welches dabei die erste zentrale Einrichtung Niedersachsens für die vorläufige Registrierung und Unterbringung von Geflüchteten darstellte und dem eigens dafür eingerichteten Landesflüchtlingsamt unterstand. Das 1948 errichtete Niedersächsische Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten übernahm die Zuständigkeit und verwaltete neben dem GDL Friedland auch die Durchgangslager Lüstringen, Poggenhagen und Uelzen. Trotz mehrfacher Umbenennungen und interner Neuorganisation blieb die Zuständigkeit des Ministeriums weitgehend gleich und ermöglichte schrittweise einen Aufbau von Verwaltungseinheiten, welche die Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden bearbeiteten. Im Jahr 1978 wurde in Hannover eine Zentrale Anlaufstelle des Landes für Asylbewerber errichtet, deren Aufnahmekapazitäten sich jedoch bald als zu gering herausstellten. Bei der Suche nach alternativen Standorten entschied man sich daraufhin für Braunschweig, weshalb 1983 die Verlegung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) von Hannover nach Braunschweig erfolgte. Bis 1990 stellte dieser Standort die einzige Anlaufstelle für Zuwanderer nichtdeutscher Nationalität in Niedersachsen dar.
In Folge der stark ansteigenden Zahlen von Spätaussiedlern schuf man 1989 zunächst das Grenzdurchgangslager Osnabrück-Bramsche als zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung und 1990 mit der Einrichtung der ZASt Oldenburg schließlich eine zweite Aufnahmeeinrichtung für ausländische Flüchtlinge. Im selben Jahr übernahm der Standort Braunschweig die erste ganzheitliche Betreuung von Asylsuchenden, indem zusätzlich eine zentrale Ausländerbehörde zur Aufnahme und Bearbeitung aller in Niedersachsen gestellten Asylanträge gegründet wurde. Die Landtagswahl 1994 führte schließlich dazu, dass die Zuständigkeit für „Aussiedler, ausländische Flüchtlinge, Büro der Ausländerbeauftragten, Lastenausgleich" (Abteilung 2) vom Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten zum Ministerium für Inneres überging.
Die Schließung und Umfunktionierung des GDL Bramsche zur Landesaufnahmestelle (LASt) im Oktober 2000 sorgte dafür, dass das GDL Friedland bis heute die bundesweit einzige Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler bleibt.
Mit der Zusammenführung der ausländerrechtlichen Bereiche der Dezernate 301 der Bezirksregierungen Hannover, Braunschweig und Lüneburg wurden die Zentralen Anlaufstellen am 01.01.2005 in Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig bzw. Oldenburg (ZAAB Braunschweig und ZAAB Oldenburg) umbenannt. Mit Wirkung vom 01.01.2009 folgte kurz danach die Auflösung und Fusionierung zur Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI). Am 01.01.2011 wurde daraus schließlich die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), welche heute fünf Standorte in Bramsche, Braunschweig, Friedland, Oldenburg und Osnabrück, zum Teil mit Außenstellen sowie weitere Dienstorte in Langenhagen und Lüneburg, umfasst.
Das Referat 61 „Zentrale Flüchtlingsaufnahme, Spätaussiedler, Fachaufsicht Landesaufnahmebehörde Niederachsen“ ist heute in der Abteilung 6 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport angegliedert. Die Zuständigkeit weist hierbei im Laufe der Jahre starke Diskontinuitäten auf, sodass sowohl das Referat A12, Referat 41, Referat 65 oder das Referat 62 als federführendes Referat in den Unterlagen genannt wird.
Der Bestand enthält Unterlagen zur Neuorganisation der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB NI) zur Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sowie deren weitere Neuausrichtungen und Meldungen zu besonderen Vorkommnissen an den einzelnen Standorten und Unterkünften der LAB NI. Weiterhin enthält der Bestand auch allgemeine Grundsätze und Regelungen zum Umgang mit Asylbegehrenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Landesaufnahmebehörde.
Literaturhinweis: 75 Jahre Grenzdurchgangslager Friedland, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (Hrsg.), Braunschweig, 2020
Stand: September 2025 (bearbeitet durch Isabel Scheunert)
Aufgaben und einzelne Themenbereiche des Innenministeriums
Veranstaltungen zum Geschichtsbewusstsein des Landes Niedersachsen
Das Land Niedersachsen entstand im Jahr 1946 durch den Zusammenschluss der selbständigen Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe. Es stellt somit ein Kunstgebilde dar, in dem die regionalen Identitäten noch heute stark ausgeprägt sind. Zwar reicht der Begriff „Niedersachsen“ bis ins Spätmittelalter zurück, er gewann aber erst im 19. Jahrhundert im Rahmen des aufkommenden Nationalstaatsbegriffs an politischer Bedeutung. (vgl. Stefan Brüdermann: Niedersachsen begründen - Das "Kopf-Gutachten" und der Weg zum Land Niedersachsen, in: Sabine Graf u.a. (Hrsg.): 75 Jahre Niedersachsen - Einblicke in seine Geschichte anhand von 75 Dokumenten, Wallstein Verlag, Göttingen, 2021, S. 19.) Ein Gemeinschaftsgefühl als „Niedersachsen“, wie es etwa im berühmten „Niedersachsenlied“ von Hermann Grote aus den 1920er Jahren beschworen wird, war in der Mehrheit der Bevölkerung nicht vorhanden und hat sich auch nach Gründung des Bundeslands nur langsam entwickelt.
Besonders Ministerpräsident Ernst Albrecht (1976 – 1990) war es ein Anliegen, eine gemeinsame, historisch begründete Identität als "Niedersachsen" zu schaffen. Dazu griff er auf den frühmittelalterlichen Sachsenstamm zurück, den er in unmittelbare Kontinuität mit dem modernen Land Niedersachsen stellte. Von einer solchen Kontinuität bei der Entwicklung von Territorien geht man heute in der Forschung jedoch nicht mehr aus, vielmehr werden historische Brüche betont.(Gerd Steinwascher u.a. (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens - Von der Weimarer Republik bis zur Wiedervereinigung. Fünfter Band, Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover, 2010, S. 800 ff.)
So meinte der Präsident des Niedersächsisches Landesarchiv Dr. Bernd Kappelhoff anlässlich des 60. Landesjubiläums, Niedersachsen sei kein Nachfolger des Königreichs bzw. der Provinz Hannover, sondern durch den gleichberechtigten Zusammenschluss der vier Länder entstanden, und eine Identität könne Niedersachsen daher nur aus sich selbst gewinnen, ohne Rückgriff auf die Vorgängerstaaten. (vgl. Bernd Kappelhoff: Alles war, alles wird. Alles Gute: Niedersachsen – Zur Ausstellung des Niedersächsischen Landesarchivs anlässlich des 60. Landesgeburtstages, in: Förderverein für die Stadtgeschichte von Springe e.V.: Vorträge zur Ausstellung 60 Jahre Niedersachsen, Wanderer Werbedruck, Bad Münder, 2006)
Um ein niedersächsisches Landesbewusstsein zu fördern, rief der damalige Minister für Bundesangelegenheiten Wilfried Hasselmann 1981 nach dem Beispiel Hessens und Schleswig-Holsteins den „Tag der Niedersachsen“ ins Leben (vgl. NLA HA Nds. 100 Acc. 2024/56 Nr. 32). Er fand zunächst jährlich in einer Stadt in wechselnden Regionen des Landes statt und entwickelte sich zu einem zentralen Landes- und Volksfest. Die Idee dahinter ist, dass die Städte sich in ihren regionalen Besonderheiten präsentieren können und zugleich ein übergreifendes Landesbewusstsein entsteht.
Viele regionale Vereine stellen den Besuchern ihre ehrenamtliche Arbeit vor und bieten Mitmach-Aktionen an. Das Programm wird durch Medien, Musik und sportliche Vorführungen sowie Festumzüge verschiedener Trachtengruppen ergänzt. Häufig finden Radrennen oder Staffelläufe von der vorherigen zur aktuellen Ausrichterstadt statt. Zu einer Tradition des „Tages der Niedersachsen“ wurde auch die Herausgabe des „Niedersachsenbuches“, das über Sehenswürdigkeiten und Geschichte von Stadt und Region informiert. Vereine und ausrichtende Kommune werden vom Land finanziell unterstützt.
Dem Ziel, die Verbundenheit mit dem eigenen Land zu stärken, sollte auch die 1985 in Braunschweig stattfindende Ausstellung „Stadt im Wandel – Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland“ dienen, die sich mit dem Leben in den Städten Norddeutschlands zu Zeiten des Mittelalters befasste. Mit diesem Thema hoffte man einen Ausgleich zwischen städtischer Selbstverwaltung bzw. regionaler Identität und kulturellem Gemeinschaftsgefühl als "Niedersachsen" zu schaffen. Man entschied sich bewusst gegen eine Ausstellung über das Herrscherhaus und wählte als Veranstaltungsort Braunschweig, das gegenüber Hannover eine stark ausgeprägte eigene Identität besitzt. (vgl. Philip Haas: Die "Weckung des Wir-Bewußtseins" - Die Niedersächsische Landesausstellung "Stadt im Wandel" des Jahres 1985 in Braunschweig, in: Sabine Graf u.a. (Hrsg.): 75 Jahre Niedersachsen - Einblicke in seine Geschichte anhand von 75 Dokumenten, Wallstein Verlag, Göttingen, 2021, S. 286 ff.)
Um die niedersächsische Identität auch auf Bundesebene zur Geltung zu bringen, finden in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Ausstellungen niedersächsischer Museen sowie geschichtliche und literarische Vorträge statt. (vgl. Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund (Hrsg.): Öffentliches Kunst- und Kulturprogramm der Landesvertretung Niedersachsen 2025)
Stand: September 2025 (bearbeitet durch Joris Schröder)
Bestandsgeschichte
Die erste systematische Bearbeitung des Bestandes nahm Dr. Schöningh vor. Er fasste 1978 die bis dahin eingegangenen Abgaben in der Acc. 60/55 zusammen und ließ den Bestand verzeichnen. Veranlasst durch größere Aktenabgaben zu Anfang der 1980er Jahre und die Notwendigkeit, die Daten in die EDV zu übernehmen, musste ein neue Klassifikation erarbeitet werden. Den Grund hierfür legten Dr. Dettmer und Frau Bertrang; Modifikationen erfolgten in Anpassung an neu eingelieferte Akzessionen. So wurden die von Dr. Schöningh formulierten Aktentitel vereinheitlicht und dem Gesamtmaterial angepasst.
Die vorhandene Gliederung erwies sich beim Einbau der umfangreichen Acc. 1/89 als unzureichend und unpraktikabel. Aufgrunddessen erfolgte, teilweise auf die vorhandene Gliederung aufbauend, 1991 eine Neubearbeitung mit der Formierung von sechs Teilbeständen. Diese wurden anfangs mit Buchstaben, später mit Ziffern versehen. Mit Ausnahme des Teilbestandes Nds. 100 W (Wappen) richtet sich der Aufbau dieser Teilbestände weitgehend nach dem relativ konstanten Organisationsaufbau des Ministeriums mit den Kernbereichen Allgemeine Angelegenheiten/ Verfassung/ Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Kommunalangelegenheiten sowie den Spezialbereichen Vermessungs- und Katasterwesen und Raumordnung/ Landesplanung. Die Neubearbeitung umfasste auch die teilweise Überarbeitung von Titelaufnahmen und eine Nachkassation von Akten.
Seitdem hat der Bestand regelmäßig Zuwachs aus dem Zwischenarchiv und durch Abgaben aus dem Ministerium erhalten. Eine besondere Erwähnung verdient nur die umfassende Bewertung der Altregistratur, die Dr. Brüdermann und Herr Meyer 1997 durchgeführt haben: Damals wurden ca. 48 m Archivgut übernommen.
Stand: Dezember 2001 (unter Verwendung des Vorworts von Höötmann 1992)
Zu den Aufgaben des Niedersächsischen Ministers des Innern gehört die Aufsicht über die Wappen-, Flaggen- und Siegelführung der Kommunen (Nds. Gemeindeordnung § 15, vgl. auch Nds. Mbl. Nr. 61/ 1982, S. 1826). Da den Niedersächsischen Staatsarchiven bei dem Genehmigungsverfahren der Wappenführung die Begutachtung übertragen ist, bot es sich an, das von der Kommunalaufsicht des Ministeriums stammende Material insgesamt zu übernehmen, um neben der historischen Dokumentation auch ein archivisch nutzbares Hilfsmittel zu schaffen. Hierfür wurde der Teilbestand Nds. 100 W (Wappen) gebildet.
Die 1991 vorgenommene Spaltung des umfangreichen Gesamtbestandes in Teilbestände wurde inzwischen wieder rückgänig gemacht. Die Aufgliederung bildet sich heute in der Klassifikation ab, die sich zum Teil an der organisatorischen Struktur des Ministeriums orientiert :
- 1 Allgemeine Angelegenheiten,
- 2 Vermessungs- und Katasterwesen,
- 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- 4 Kommunalangelegenheiten,
- 5 Landesplanung und Raumordnung,
- 6 Regierungsvertretung Hannover/Nienburg,
- 7 Wappen, Siegel, Stempel,
- 8 Karten, Fotos, Filme, CDs.
Stand: November 2012
Enthält
Dienststellenverwaltung und Haushalt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ständige Konferenz und Arbeitsgemeinschaft der Innenminister, Rechtsangelegenheiten, Grenzsachen, Namensänderungen, Einbürgerungen, Orden, Titel und Ehrenzeichen, Verwaltungs- und Gebietsreform, Entschädigung und Wiedergutmachung, Vermessungs- und Katasterwesen, Polizei, Staatsschutz, Verkehrswesen, Ausländer- und Asylangelegenheiten, Lotterien, Spielbanken, Vereins- und Versammlungswesen, Parteiverbote, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz, Militäranlagen, Kommunalverfassung, u.a. Änderung von Gemeinde- und Straßennamen, Kommunalaufsicht, Kommunaler Finanzausgleich, Raumordnung und Landesplanung, Wappen, Siegel und Stempel u.a.
Findmittel
EDV-Findbuch (2025)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
434,3
Bearbeiter
Dr. Brage Bei der Wieden (2001)
Dr. Nicolas Rügge (2012)
Dr. Christian Helbich (2015, 2018)
Benutzung
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1993
Zeit bis
2000
Objekt_ID
5
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1946
Zeit bis
1993
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
200
Geo_ID
200-1
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Baltrum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
12
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Borkum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
8
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Juist
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
10
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Langeoog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
13
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Norderney
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
11
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Spiekeroog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
15
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Wangerooge
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
16
Ebenen_ID
100