NLA HA Hann. 130

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberschul- und Provinzialkollegium

Laufzeit 

1809-1992

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Allgemeines zum Schulwesen, höhere Lehranstalten für Jungen, Schullehrerseminare, Präparandenanstalten, höhere Lehranstalten für Mädchen, Lehrerbildungsanstalten, Gewerbe- und Privatschulen, Taubstummenanstalten, Deutsche Heimschulen
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 22,9 lfdm.

Bestandsgeschichte 

Im vorliegenden Bestand sind die Akten dreier Behörden vereinigt. Es sind dies:
1) das Oberschulkollegium (1830-1867)
2) das Provinzialschulkollegium (1867-1932)
3) der Oberpräsident - Abteilung für höheres Schulwesen (1932-1945)

Die Zusammenfassung dieser drei aufeinander folgenden Behörden aus hannoverscher und preußischer Zeit zu einem Bestand ist sachlich gerechtfertigt durch ihre im wesentlichen gleiche spezielle Kompetenz - das höhere Schulwesen im Königreich bzw. in der Provinz Hannover -, hat aber letzten Endes einen praktischen Grund. Die getrennte Aufstellung hätte wegen der jeweils nur geringen Aktenmenge drei Splitterbestände ergeben.


I. Behördengeschichte

Das höhere Schulwesen im Königreich Hannover wurde durch die Verordnung vom 11. September 1829 (vgl. Hann. GS I S. 111) auf eine neue Grundlage gestellt. Es wurde nicht nur die Maturitätsprüfung als Voraussetzung für das Universitätsstudium eingeführt, sondern auch die Einteilung der gelehrten Schulen des Königreichs Hannover in Gymnasien und Progymnasien sowie die Errichtung einer die Aufsicht über sie ausübenden Fachbehörde angeordnet. Die niederen Schulen verblieben dagegen weiterhin in der Zuständigkeit der Konsistorien. Das neue Oberschulkollegium, dem die "obere Leitung aller höheren Unterrichts-Anstalten des Königreichs" anvertraut war, nahm am 4. Juni 1830 seine Tätigkeit auf (vgl. Hann. GS II S. 19). Das Kollegium bestand aus drei Mitgliedern und war dem Kabinettsministerium, seit 1832 dem Kultusministerium unmittelbar unterstellt. Der an der Spitze stehende Oberschulrat, seit 1859 Generalschuldirektor Dr. Friedrich Kohlrausch amtierte bis zum Ende der hannoverschen Zeit. Seine "Erinnerungen aus meinem Leben", erschienen 1863, vermitteln einen guten Einblick in die Entwicklung der höheren Schulen unter seiner Führung.

1867 erhielt die Provinz Hannover nach dem Vorbild der älteren preußischen Landesteile ein Provinzialschulkollegium, das am 1. Oktober 1867 in Wirksamkeit trat und das Oberschulkollegium ablöste (vgl. Pr. GS S. 1570; Amtsblatt für Hannover, S. 1325). Seine Zuständigkeit richtete sich nach der Dienstinstruktion für die Provinzialkonsistorien vom 23. Oktober 1817 (vgl. Pr. GS S. 237) und nach der Kabinettsordre vom 31. Dezember 1825 (Pr. GS 1826 S. 5), erfuhr aber infolge des Ausbaues des höheren Schulwesens und der staatlichen Lehrerbildung in Preußen eine fortschreitenden Erweiterung. Vom 1. Dezember 1867 an übernahm es die Leitung und Verwaltung der Schullehrerseminare in der Provinz (vgl. Amtsblatt für Hannover, S. 1687), die bisher bei den Konsistorien ressortierten. In der Beaufsichtigung des seit den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts aufblühenden Präparandenbildungswesens teilten sich das Provinzialschulkollegium und die Konsistorien bzw. seit 1885 die Regierungen, wobei dem Provinzialschulkollegium die obere Leitung des gesamten Präparandenwesens in wissenschaftlicher Hinsicht, ansonsten die volle Beaufsichtigung nur der öffentlichen Präparandenanstalten zukam (vgl. Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung 1874, S. 392; 1876 S. 372). Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gingen auch mehr und mehr höhere Mädchenschulen, vorher meist als private höhere Töchterschule gegründet, in den Geschäftsbereich des Provinzialschulkollegiums über, wie überhaupt der Staat sich durch das Gesetz vom 11. März 1872 (vgl. Pr. GS S. 183) ein Aufsichtsrecht über alle öffentlichen sowie Privatunterrichts- und Erziehungsanstalten geschaffen hatte. In Ausführung dieses Gesetzes erhielten 1885 die Provinzialschulkollegien die Schulaufsicht über die Taubstummen- und Blindenanstalten (vgl. Pr. GS S. 350).

Die Reform der Volksschullehrerbildung nach dem Ersten Weltkrieg schied dieses Sachgebiet aus dem Geschäftskreis des Provinzialschulkollegiums wieder aus. Das preußische Staatsministerium beschloss nämlich am 7. Oktober 1924 die Auflösung der Schullehrerseminare und am 30. Juni 1925, dass die angehenden Volksschullehrer an Pädagogischen Akademien auszubilden seien. Diese Akademien, von denen 1926 zunächst drei ihren Unterrichtsbetrieb aufnahmen, unterstanden direkt dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in Berlin.

Die Provinzialschulkollegien selbst bestanden danach nur noch einige Jahre fort. Die Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 3. September 1932 (vgl. Pr. GS S. 283) übertrug ihre Aufgaben auf den Oberpräsidenten. War dieser in Person schon bisher Präsident des Provinzialschulkollegiums gewesen, so wurde nunmehr, d.h. mit Wirkung vom 1. April 1933, die Verwaltung der höheren Schulen ein Kompetenzbereich des Oberpräsidenten als Behörde und hieß dementsprechend "Der Oberpräsident - Abteilung für höheres Schulwesen".

Nach dem Umbruch 1945 blieb die Verwaltung der höheren Schulen weiterhin beim Oberpräsidenten, eingegliedert jedoch in die noch im August 1945 zur Wahrnehmung der Aufgaben einer obersten Aufsichtsbehörde gebildete Hauptabteilung IV: Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, aus der im August 1946 das Ministerium für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft entstand (Amtsblatt für Niedersachsen 1946 S. 57), das spätere Niedersächsische Kultusministerium (siehe Bestand Nds. 440).


II. Bestandsgeschichte

In den Dienstakten lassen sich zwei Ablieferungen des Provinzialschulkollegiums nachweisen: 1913 (302 Akten des Oberschulkollegiums) und 1937 (Acc. 4/1938). Über Inhalt und weiteres Schicksal dieser letzten Abgabe ist nichts ersichtlich. Jedenfalls mussten nach dem Kriege die Akten des Oberschulkollegiums und des Provinzialschulkollegiums erst von denen des Oberpräsidenten getrennt werden. Das geschah bei der Verzeichnung des Bestandes Hann. 122a im Jahre 1949 und bei einer weiteren Ablieferung des Jahres 1960. Insgesamt gesehen ist die Überlieferung des Provinzialschulkollegiums schlecht und seit 1900 besonders schlecht. In der Hauptsache ist dies wohl eine Folge der Verluste im Bombenkrieg des Zweiten Weltkrieges: Ihm fiel 1943 die Registratur der Schulabteilung des Oberpräsidenten zum Opfer.

Nachdem 1950 und 1955 Anläufe zu einer Verzeichnung des Bestandes gemacht worden waren, wurde 1966 eine Neuordnung in Angriff genommen, die für alle drei Provenienzen eine an das Registraturschema des Provinzialschulkollegiums angelehnte einheitliche Gliederung zugrunde legte. Das Registraturschema des Provinzialschulkollegiums ist im Anhang in seiner originalen Form, soweit es bei der schlechten Überlieferung erkannbar war, aufgeführt, um einerseits einen Schlüssel für die alten Signaturen zu haben, andererseits den Fehlbetrag im Bestand sichtbar zu machen. Beim Oberschulkollegium und der bei der Schulabteilung des Oberpräsidenten konnte ein sachlich gegliedertes Registraturschema nicht festgestellt werden.
Um welche der drei im Bestand zusammengefassten Provenienzen es sich jeweils handelt, ist aus der Laufzeit des einzelnen Aktenbandes und auch aus dem alten Aktenzeichen leicht zu erschließen; auf eine besondere Angabe der Provenienz wurde in diesem Falle verzichtet.

Hannover, im November 1968
gez. Dr. Christoph Gieschen


Weitere Zugänge 3 Fach Akten Generalia (1943-1945) vom Regierungspräsidenten Hannover aus der aufgelösten Abteilung Höhere Schulen des Landesverwaltungsamtes (Acc. 52/76).
4 Fach Akten (Acc. 108/80) betreffend Reifeprüfungen und Schulzeugnisse (Nr. 142/7 - 142/37) sind von der Bezirksregierung Hannover im Dezember 1980 abgegeben worden (Tgb-Nr. 1715/80).

4 Fach Akten betreffend Lehrerbildungsanstalten (Nr. 1060-1159) sind der Ablieferung der Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Zwischenarchivs K 2 Nr. 288, 295, 315, 316 und 320 entnommen.

Hannover, 23. September 1983
gez. Dr. Christoph Gieschen

Hinweis:
Die Hauptstelle für Erziehungs- und Schulwesen, Berlin-Schöneberg, Grunewaldstr. 6/7 verwahrt Personalakten der Lehrer an den ehemaligen Lehrerseminaren in Preußen, die amtlichen Personalblätter der Lehrkräfte höherer Schulen, die amtlichen Schulblätter aller preußischen Regierungsbezirke, die Jahresberichte der höheren Schulen u. ä. (vgl. Der Archivar 9, 1956, Sp. 69-71).

Die aus dem Besitz der Hauptstelle für Erziehungs- und Schulwesen stammenden Seminarakten sind 1971 vom Pädagogischen Zentrum in das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem überführt worden (laut Auskunft des GStA vom 23. September 1971). Das Findbuch des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz über die Lehrerseminare in der Provinz Hannover ist unter FA 148, Bd. 3 im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover zu finden.


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Oktober 2005


III. Ergänzende Bestände im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover

Landdrostei Hannover (Hann. 80 Hannover)
Landdrostei Hildesheim (Hann. 80 Hildesheim)
Landdrostei Lüneburg (Hann. 80 Lüneburg)
Kurfürstliches bzw. Königliches Konsistorium und Provinzialkonsistorium zu Hannover (Hann. 83)
Kultusministerium (Hann. 113)
Oberpräsident Hannover (Hann. 112a)
Regierung Hannover (Hann. 180 Hannover)
Regierung Hildesheim (Hann. 180 Hildesheim)
Regierung Lüneburg (Hann. 180 Lüneburg)
Staatliche Verwaltung der höheren Schulen, Niedersächsisches Landesverwaltungsamt - Abteilung Höhere Schulen

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet