StAB 4.42/4

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberfinanzdirektion, Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Laufzeit 

1936 - 1972

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 5.11.1957 (Bundesgesetzblatt I, S. 1747) trat am 1.1.1958 in Kraft. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen lief im Regelfall am 31.12.1958 ab.
Bereits seit 1945 waren bei den Oberfinanzdirektionen zahlreiche Forderungen angemeldet worden, die sich auf die Bezahlung von vor dem 8. Mai 1945 erbrachten Leistungen und Lieferungen bezogen, die infolge der Kapitulation unterblieben war. Umgekehrt besaß das Reich aber auch aus der Gewährung von Vorschüssen und Darlehen Guthaben bei verschiedenen Firmen. Die genaue Feststellung bereitete große Schwierigkeiten, weil sowohl die zentrale Überlieferung des Reichs, in den hier dokumentierten Fällen die Akten des Oberkommandos der Kriegsmarine, wie umfangreiches den Bombenangriffen zum Opfer gefallenes Firmenschriftgut nicht mehr herangezogen werden konnten. Die bei den Oberfinanzdirektionen nach Kriegsende angelegte einschlägige Dokumentation bildete die Vorakten für die Abwicklung der Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz. In ihnen wurden auch die Marineangelegenheiten behandelt, die in der ersten Nachkriegszeit noch neu anfielen, nämlich die Minenräumaktionen zur Beseitigung der Gefahren für die Seeschifffahrt und die Rückgabe erbeuteter Schiffsausrüstungen an die ursprünglichen Eigentümerländer. Die Akten wurden in der Aktengruppe VV (Vermögensverwaltung) 5 des Aktenplans der Finanzverwaltung zusammengefasst.

Die hier vorliegenden, bei der Oberfinanzdirektion Bremen entstandenen Akten wurden aus organisatorischen Gründen 1977 an die Oberfinanzdirektion Hamburg abgegeben und von dieser 1979 an die Marineschule Mürwik weitergeleitet, bei der man Interesse erwartete, weil es sich ganz überwiegend um Schriftgut handelte, das im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen für die Kriegsmarine entstanden war. Nach bekannt werden dieser Abgabe forderte das Staatsarchiv Bremen 1981 als zuständige Dienststelle die Akten aus Mürwik an (vgl. 745-01, Bd. 5). Es fanden sich dabei auch Akten des ehem. Kriegsschädenamts für die Seeschiffahrt. Diese wurden abgesondert und dem Bestand 5,7 zugeführt. Aus den übrigen Akten wurde nach Kassation der ganz bedeutungslosen Teile der vorliegende Teilbestand 4,42/4 gebildet.
Sein Wert ist nicht hoch anzusetzen. Es hing ja vom Zufall ab, ob eine Rechnung noch vor dem 8. Mai 1945 beglichen worden war oder ob eine Firma noch nicht wieder abgetragene Vorschüsse und Darlehen erhalten hatte. Da aber fast nur Fälle dokumentiert sind, die bei Kriegsende noch in der Schwebe waren, oder aber Minenräumeinsätze unter gelegentlicher Beteiligung von Schiffen bremischer Reedereien, ist nur ein willkürlicher Ausschnitt aus dem Bereich der Seerüstung und des Schiffseinsatzes dokumentiert. So konnte in größerem Umfang kassiert werden, ging es doch in vielen Fällen um für einen kurzen Zeitraum nachgeforderte Heuerentgelte oder die Bezahlung von einzelnen Fuhrleistungen. Aufbewahrt wurden die Akten, die die Einbeziehung der Handelsschifffahrt und der Werften in größerem Rahmen dokumentieren und veranschaulichen. Hierbei zeichnet sich auch der Wandel in der Marinerüstung ab. So finden sich Angaben über das vor dem Kriege begonnene Riesendock, das die AG Weser für neue Großkampfschiffe bauen sollte, und über den bei Ende des Krieges absoluten Vorrang genießenden Sektionsbau von U-Booten des Typs XXI.
3. Oktober 1989
Schwarz

Enthält 

Forderungen und Verbindlichkeiten einzelner Werften und Reedereien gegenüber dem deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland wegen vor Kriegsende erstellter Leistungen und erhaltener Zahlungen

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,5