Identifikation (kurz)
Titel
Rekursbehörde für Gewerbeangelegenheiten
Laufzeit
1869 - 1924
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Die Bundesgewerbeverordnung des Norddeutschen Bundes von 1869 sah Beschwerdeverfahren gegen gewerbepolizeiliche Bescheide und Maßnahmen, sog. Rekurse, vor. Nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung des Rekursverfahrens und über die an ihm beteiligten Behörden blieben der Landesgesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. In Bremen kam es zu der Regelung, dass das öffentliche und mündliche Rekursverfahren in zweiter Instanz von einer aus drei Mitgliedern des Senats gebildeten ständigen Kommission durchzuführen sei, die die Bezeichnung Rekursbehörde für Gewerbeangelegenheiten erhielt. Sie war bis 1924 tätig, dann ging ihre Aufgabe an das Verwaltungsgericht über.
Enthält
Rekursverfahren (Einzelfälle)
Findmittel
ms. Fb
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
6