StAB 4.111/1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Senator für das Bildungswesen, Ältere Registratur

Laufzeit 

1932 - 1957

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit der Machtübernahme 1933 wurde im Bereich des Schulwesens eine seit Mitte des 19. Jahrhunderts fortentwickelte Schulverwaltung abgelöst. Zu ihren wichtigsten Behörden zählten zuletzt die Unterrichtskommission und die Schuldeputation.
Gestützt auf die Notverordnung vom 28. Februar 1933 ließ der Reichskommissar in Bremen zunächst einen kommissarischen Senat einsetzen. Im Schulbereich wurde Senator Dr. von Hoff zum Kommissar für das Unterrichtswesen ernannt (1). Zugleich war er Kommissar für Leibesübungen und Jugendpflege und Vorsitzer der Schuldeputation.
Hier ließen sich noch Ähnlichkeiten mit der Gliederung der Unterrichtsverwaltung vor 1933 erkennen. Erst mit der Durchführung des Landesverwaltungsgesetzes vom 21. September 1933 entstanden dann moderne senatorische Behörden, darunter der Senator für das Bildungswesen (2).
Dieses Ressort gliederte sich in drei Abteilungen oder Mittelbehörden auf (3):
1. die Landesschulbehörde, (welche für die Höheren Schulen, Volks-, Berufs- und Fachschulen zuständig war)
2. die Behörde für Kunst, Wissenschaft und kirchliche Angelegenheiten
3. die Behörde für Leibesübungen und Jugendpflege
Die kirchlichen Angelegenheiten wurden 1940 vom Ressort abgespalten und dem Senator für innere Verwaltung übertragen.
1942 erfolgte die erste Umorganisation - eine Aufteilung in drei neue Abteilungen:
I. Verwaltungsabteilung
II. Schulabteilung
III. Abteilung für Kunst und Wissenschaft
Der Bereich Leibesübungen ging in den Abteilungen I und II auf.
Im selben Jahr bezog der Senator für das Bildungswesen sein Dienstgebäude in der General-Ludendorff-Straße (heute Bürgermeister-Smidt-Straße).
Am 6. Juni 1945 wurde von der Militärregierung ein neuer Senat eingesetzt, der zum größten Teil aus Vertretern der Richtungen politischer Parteien vor 1933 bestand (4).

Die Leitung des neuen senatorischen Ressorts Schulen und Erziehung wurde dem Pädagogen Christian Paulmann übertragen. Paulmann, ehemals Volksschullehrer und in den 20er Jahren einer der Gründer der bremischen Versuchsschule, war seit 1922 Mitglied der SPD und kam 1931 in die Bürgerschaft. Im NS-Staat mussten sein parlamentarisches Wirken und seine Arbeit im Schulwesen (Entlassung 1933) ruhen (5).
Paulmanns Kontaktperson bei der Militärregierung war zunächst Captain Erwin W. Bard, zuständig für die Zivilverwaltung, in deren Bereich zunächst auch die Aufsicht über den Bildungsbereich fiel. Bei der kurzfristigen Aufteilung der Zivilverwaltung in eine Lokal- und eine Enklavenverwaltung 1945 übernahm Bard die Lokalverwaltung (Stadt Bremen). Zuständig für die ganze Enklave war in diesem Zeitraum Major Harold H. Crabill. Er wurde im Mai 1946 auch Leiter der dann wieder bestehenden Zivilverwaltung und erhielt später die Leitung der von der Zivilverwaltung abgespaltenen Erziehungsabteilung (6), an die Paulmann sich nun mit in sein Ressort fallenden Fragen zu wenden hatte. Crabill ist deshalb hier erwähnenswert, da der Behördenablauf und die Organisation der Behörde während der Besatzung durch die Alliierten klar von den Entscheidungen der Militärregierung abhängig waren.
Von 1945 - 1948 sind die Organisation und der Aufbau der senatorischen Behörde schwer nachzuvollziehen. Im August 1945 entschied sich der Senat zur Eingliederung der Behörde für Kunst und Wissenschaft in den Geschäftsbereich des Senators für Schulen und Erziehung (7). Die Tatsache, dass eine Einteilung in Schulverwaltung, Höhere Schulen, Volksschulen, Berufs- und Fachschulen, eine Behörde für Kunst und Wissenschaft und ein Amt für Leibesübungen 1945 bereits vorlag (8), lässt vermuten, dass die Geschäftsverteilung von 1948 (9) mit den Abteilungen
- Allgemeinbildende Schulen
- Berufs- und Fachschulen
- Kunst und Wissenschaft
- Amt für Leibesübungen und Jugendpflege

im wesentlichen seit 1945 - vielleicht mit geringen Veränderungen - bestanden hat.
Neu in der Geschäftsverteilung von 1948 ist, dass jeder Abteilung des Senators für Schulen und Erziehung eine Senatskommission zugeordnet war. Zurückzuführen ist dies auf den schon 1945 begonnen Versuch, hinsichtlich der Verwaltungsgliederung zunächst wieder an die Verhältnisse von vor 1933 anzuknüpfen. Das frühere Kollegialsystem innerhalb des Senates wurde durch die Verfassung von 1947 wiederhergestellt und dem Senat die Regelung der Ressortverteilung belassen (Art.120).
Neben den einzelnen Ressortleitern gab es nun wieder zahlreiche Senatskommissionen, teils für den Umkreis eines ganzen Ressorts wie beim Senator für Schulen und Erziehung, teils auch nur für besondere Einzelaufgaben (10).
Im allgemeinen kann man, wie bei anderen Behörden, beim Senator für Schulen und Erziehung in der Zeit zwischen 1945 und 1948 nicht von einem normalen Behördenablauf sprechen.
In der Stellungnahme der Schulverwaltung zum Bericht des Sonderbeauftragten für Verwaltungsvereinfachung (11) spricht die Schulverwaltung selbst von einer ersten Phase (1945-1948), in der nicht immer in Anbetracht der Notsituation "in herkömmlichen verwaltungsmäßigen Kategorien gedacht und gehandelt worden ist" und "daß man sich [ ... ] nicht zunächst die Frage nach der Kompetenz des einzelnen gestellt hat".

Erst zwischen 1949 und 1951 ergab sich die Möglichkeit, die äußere Organisation zu überprüfen. Dem Neuaufbau der Schulorganisation nach dem Schulgesetz vom 4.4.1949 folgte der Versuch einer Teilung der inneren und äußeren Schulverwaltung durch das Schulverwaltungsgesetz vom 31.1.1950 (12): Es sollten die gesamte äußere Schulverwaltung und weitmöglichst Aufgaben der inneren Schulverwaltung den Gemeinden überlassen werden; bei der Landesverwaltung verblieb die Regelung der grundsätzlichen Fragen der inneren Schulverwaltung, insbesondere die eigentliche Schulaufsicht. So lässt sich erklären, dass 1953 auf Vorschlag des Landesbeauftragten für Verwaltungsvereinfachung die Organisation der Behörde dahingehend geändert wurde, dass im Organisationsplan die Abteilung 21 Schulen (Bereich der äußeren Schulverwaltung) aus der obersten Ebene herausgenommen und der Abteilung 22 "Schulen und Erziehung" (mit der Hauptaufgabe Schulaufsicht) unterstellt wurde. Neben den Abteilungen 21 und 22 gab es - nachweislich seit 1951 - bei der Bildungsbehörde noch die Abteilungen 23 "Kunst und Wissenschaft" und 20 "Referat: Eigene Angelegenheiten" (1953 geändert in "Verwaltungsangelegenheiten"). Die Abteilungen "Schulen und Erziehung" und "Referat: Eigene Angelegenheiten" wurden sehr wahrscheinlich zwischen 1949 und 1951 neu gebildet (13). Der Anlass zur Bildung dieser Abteilungen könnte u.a. die Umstellung aller Registraturen der Bildungsbehörde auf die Regis-Ordnung im Jahr 1951 gewesen sein.
Im Jahr 1952 entschied man sich, die inzwischen durch einen Zusatz viel länger gewordene Behördenbezeichnung Senator für Schulen und Erziehung, Kunst und Wissenschaft (seit 1949) durch die einfachere Form Senator für Bildungswesen zu ersetzen.
Auf Bitten Willy Dehnkamps, seit 1951 neuer Leiter der senatorischen Behörde, wurde der Name der Behörde 1953 noch in Senator für das Bildungswesen geändert (14).

Senator Dehnkamp übernahm das Amt seines Vorgängers Paulmann, nachdem dieser wegen des Schulspeisungsskandals (Veruntreuung von Geldern der Schulspeisung durch die Behörde und durch Auftragsfirmen) sein Amt niedergelegt hatte. Willy Dehnkamp war im Gegensatz zu Paulmann kein Pädagoge. Der gelernte Schlosser und aktive Gewerkschafter aus Altopa erhielt 1928 das Amt des Sekretärs der SPD im Unterbezirk Vegesack-Blumenthal-Osterholz und ging zur gleichen Zeit in die Kommunalpolitik (Bremen-Nord). Dehnkamp kam ab 1933 mehrmals in politische Haft, wurde 1942 zum Kriegsdienst eingezogen und kehrte erst 1948 aus russischer Kriegsgefangenschaft zurück (15).
Als Dehnkamp 1951 in den Senat gewählt wurde, entstand zugleich das neue Ressort Senator für Jugendwesen (geleitet von der ebenfalls neuen Senatorin Mevissen), welchem eine Senatskommission für Leibesübungen und Jugendförderung mit dem Geschäftsbereich Jugendwohlfahrt, Jugendfürsorge, Jugendförderung unterstand (16). Im Bericht des Sonderbeauftragten für Verwaltungsvereinfachung über die senatorische Dienststelle für Schulen und Erziehung werden die Ämter für Leibesübungen und Jugendförderung jedoch 1951 noch erwähnt. Sie sollten wohl ursprünglich weiterhin Teil der Bildungsbehörde bleiben. Es wurde erwogen, die Ämter dem Referat Landesturnrat zu unterstellen (17). Dies wurde nicht realisiert. Stattdessen wurde das Amt für Leibesübungen bei der Bildungsbehörde als gesonderte Dienststelle weitergeführt. Das Amt für Jugendpflege gehörte spätestens seit 1953 nicht mehr zum Ressort. Es wird zumindest im Organisationsplan nicht mehr aufgeführt (18).
1956 wurden die bislang räumlich getrennten Abteilungen Schulen und Erziehung (Osterdeich 27) und Kunst und Wissenschaft (Contrescarpe 20) des Senators für das Bildungswesen - hauptsächlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung - in neue Diensträume, Am Dobben 31/32, zusammengelegt.

1968 zog der Senator für das Bildungswesen in das Gebäude am Rembertiring 8/1219). Bildungssenator zu diesem Zeitpunkt war Moritz Thape (seit 1965).
Die Besonderheit der vielen Senatskommissionen, die teilweise den Aufgabenbereich ganzer senatorischer Behörden abdeckten, lässt sich bis 1967 verfolgen. In den darauffolgenden Jahren müssen viele Senatskommissionen aufgelöst worden sein. Bereits 1975 waren nur in einigen Ressorts noch vereinzelt Senatskommissionen tätig. Bei der Bildungsbehörde gab es nur noch eine Senatskommission für Hochschulfragen.
1971 erfolgte eine Umbenennung des Senators für das Bildungswesen in Senator für Bildung, Wissenschaft und Kunst. Bei der zeitweiligen Trennung des Ressorts von 1975 bis 1983 in Senator für Bildung und Senator für Wissenschaft und Kunst (mit der Dienststelle in der Katherinenstraße) blieb Thape zunächst Senator für Bildung. 1979 übernahm Horst von Hassel, ehemaliger Volksschullehrer und Schulleiter aus Bremerhaven, das senatorische Amt (bis 1983). Neuer Senator für Wissenschaft und Kunst wurde 1975 Horst-Werner Franke, der nach der erneuten Zusammenlegung der beiden Ressorts im Jahr 1983 bis 1990 Leiter dieser senatorischen Behörde blieb. Seit 1990 ist Dr. Henning Scherf Leiter der Bildungsbehörde, die nun die Bezeichnung Senator für Bildung und Wissenschaft trägt. Der Bereich Kunst wurde abgespalten und eine neue senatorische Behörde für Kultur und Ausländerintegration gebildet.
Die in den 70er Jahren entstandene Aufteilung der Behörde in die Abteilungen: Allgemeine Verwaltung, Schulplanung, Schulverwaltung und Schulaufsicht (später kommt die Abteilung Hochschulen hinzu) existiert auch heute noch in ihren Grundzügen.

Registraturgeschichte (20)
Über die Registratur des Senators für das Bildungswesen können nur äußerst spärliche Angaben gemacht werden. Aus dem Zeitraum 1933 bis 1945 sind keine Aktenpläne mehr überliefert. Ebenso ist fast das gesamte Schriftgut der Behörde aus dieser Zeit als Kriegsverlust anzusehen.

Von den Akten der Bildungsbehörde aus der unmittelbaren Nachkriegszeit bis etwa 1951 ist ein großer Teil an das Staatsarchiv gelangt, jedoch ohne jegliche Aktenpläne oder zumindest einer erkennbaren Registraturordnung. Die Akten dieser Teilablieferung waren ursprünglich noch mit alten Aktenzeichen, die denen der Unterrichtsverwaltung ähneln, versehen. Die Aktenzeichen ließen sich aber mit dem alten Aktenplan der Unterrichtsverwaltung nicht verbinden.
Aufschluss über die alte Registraturordnung der Bildungsbehörde geben so nur sekundäre Quellen: 1951 schlug der Sonderbeauftragte für Verwaltungsvereinfachung die Einführung des Regis-Systems vor, da ordnungsgemäße Aktenregistraturen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierten und jeder seine Akten mehr oder weniger nach seinem eigenen Verfahren aufbewahrte. (Dieser Zustand erklärt vielleicht die schlechte Überlieferungslage an Aktenplänen.) Außerdem besaß die Behörde 1951 zuletzt sieben! Registraturen nach acht! verschiedenen Systemen.
Die erste Umstellung auf das Regis-System erfolgte schon Ende Mai 1951 in den Registraturen der drei Abteilungen "Kunst und Wissenschaft", "Schulen und Erziehung", "Referat eigene Angelegenheiten" der senatorischen Behörde.
Die beiden letzteren Abteilungen wurden sehr wahrscheinlich zwischen 1949 und 1951 neu gebildet, können aber auch erst direkt mit der Umstellung auf die Regis neu entstanden sein. Anschließend erhielten die drei Registraturen der Ober-, Volks- und Hilfsschulen, dann die Registratur der Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen die neue Regis-Ordnung.
Insgesamt sollten alle seit 1945 geführten Akten 1951 auf Regis umgestellt werden. Eingearbeitet wurde allerdings nur ein Teil der Vorakten. Es ist nicht mehr feststellbar, warum die Ablieferung/Teilbestand 4,111/1 nicht in die neue Regis-Ordnung mit einbezogen wurde.

Anfang der 70er Jahre wurde die zu der Zeit bereits veraltete Registraturordnung von 1951 durch eine neue Regis-Ordnung abgelöst. Dadurch entstanden bei der Bildungsbehörde zwei Registraturschichten nach dem Regis-System. Aus beiden Schichten, der älteren und der jüngeren Schicht, ist bereits Aktenmaterial an das Staatsarchiv abgeliefert worden.
Die Umstellung auf Regis läßt vermuten, dass Teilbereiche aus den Jahren 1945-1951 durch die damalige Einordnung in die erste Regis-Registratur noch beim Bildungssenator sind, v.a. Akten der Abteilungen "Schulen und Erziehung" und "Eigene Angelegenheiten".
Kürzlich ist von dem neuen senatorischen Ressort Senator für Kultur und Ausländerintegration Aktenmaterial aus dem Kulturbereich an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Darin können sich noch Akten aus der Registratur der ehemaligen Abteilung "Kunst und Wissenschaft" der Bildungsbehörde befinden.

(1) Amtliche Mitteilungen, 1933, S. 19 - Geschäftsverteilung im Senat, März 1933.
(2) Bremisches Gesetzblatt, 1933, S. 347.
(3) Amtliche Mitteilungen, 1933, S. 95 - Geschäftsverteilung im Senat, Oktober 1933.
(4) Peters, Fritz: Zwölf Jahre Bremen 1945 - 1956, S. 14.
(5) 9,S 3 Paulmann, Christian
(6) Röpcke, Andreas: Office of Military Government for Bremen, in: OMGUS-Handbuch, München 1994.
(7) 3-S.4.a.Nr.277.
(8) Amtliche Mitteilungen 1945, Nr. 5.
(9) Amtliche Mitteilungen 1948, 5.23 f.
(10) Leist, Manfred: Das Wachstum der bremischen Behörden -Organisation in den letzten hundert Jahren 1850 - 1950, Bremen 1955, S. 41.
(11) 3-V.11.Nr.42 [13] 2). S. 2.
(12) Begründung zum Landesverwaltungsgesetz, in: Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft, 1949, S. 241.
(13) 3-V.11.Nr.42 [13].
(14) 3-S.4.a.Nr.277.
(15) 9,S 3 Dehnkamp, Willy
(16) Amtliche Mitteilungen, 1953, S. 160; 9,S Dehnkamp, Willy.
(17) Bericht des Sonderbeauftragten für Verwaltungsvereinfachung der Freien Hansestadt Bremen über die senatorische Dienststelle für Schulen und Erziehung, Bremen 1951.
(18) 3-V.11.Nr.42 [13].
(19) Die folgenden ermittelten Angaben stammen aus den Amtlichen Mitt. 1960-1992 und den Behördenfernsprechbüchern sowie aus 9,S 3 Thape, Moritz, 9,S 3 Hassel, Horst von, 9,S 3 Franke, Horst-Werner und 9,S 3 Scherf, Henning.
(20) Die im folgenden gemachten Angaben entstanden aufgrund der Durchsicht des Berichtes des Sonderbeauftragten für Verwaltungsvereinfachung über die senatorische Dienst-stelle für Schulen und Erziehung von 1951, der Akte 258-739-07 aus der Registratur des Staatsarchivs und diverser Aktenpläne und Aussonderungsverzeichnisse.

Bestandsgeschichte 

Der Teilbestand 4,111/1 umfasst Schriftgut der Behörde Senator für das Bildungswesen bzw. Senator für Schulen und Erziehung. Der mengenmäßige Umfang beträgt ca. 7 m.
Die Hauptmasse des Schriftgutes stammt aus den Jahren 1945 -1951, der Zeit, in der Christian Paulmann als Senator das Ressort Schulen und Erziehung leitete. Vereinzelt sind Akten vorhanden, die in ihrer Laufzeit vor 1945 beginnen, darunter die erste bereits 1932. Diese Vorakten sind von besonderer Bedeutung, da die Registratur der Behörde für die Jahre 1933 -1945 nicht überliefert ist.
Der Teilbestand 4,111/1 umfasst größtenteils nur Akten über die eigentliche Schulaufsicht und über Grundsatzfragen der inneren Schulverwaltung, (z.B. Bestimmungen über Schulaufbau, Schulpflicht, Lehr- und Lernmittel, Stundenpläne; überregionale Schulpolitik). Die praktische Umsetzung, d.h. der Bereich der äußeren Schulverwaltung (z.B. Einrichtung und Unterhaltung der Schulgebäude, Beschaffung der Lehr- und Lernmittel, Beurteilung von Lehrkräften, etc.), ist in diesem Teilbestand nur in Fragmenten enthalten. Der Verbleib dieser Akten der äußeren Schulverwaltung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Sicher ist nur, dass spätestens seit 1950 die äußere Schulverwaltung den Stadtgemeinden oblag.
Es ist möglich, dass 1951 noch Akten aus der Zeit zwischen 1945 - 1951 in die neue, in ihren Grundzügen bis heute existierende Regis-Registratur des Senators für das Bildungswesen übernommen wurden und sich heute noch in der Bildungsbehörde befinden. Einzelne zum Teilbestand 4,111/1 gehörende Bereiche sind vermutlich auch schon bei der Bildungsbehörde kassiert worden.
Seit 1949 hieß die Behörde Senator für Schulen und Erziehung, Kunst und Wissenschaft. Der Bereich Kunst und Wissenschaft war jedoch schon seit 1933 bei der Bildungsbehörde angesiedelt.
Akten aus dem Kulturbereich sind erst vor kurzem in großem Umfang an das Staatsarchiv Bremen abgeliefert worden. Sie wurden in diesen Teilbestand - auch aufgrund der anderen Thematik - nicht mit aufgenommen.
Ergänzende Überlieferungen zum Schulwesen in der Nachkriegszeit sind zu finden in den einzelnen Schulbeständen, in der Senatsregistratur, besonders in den Gruppen 3-S.4. (Schul- und Hochschulsachen) und 3-V.11. (Verwaltungsreform), im Bestand 16,1/2 (Office of Military Government for Bremen), speziell in der "Education and Cultural Relations Division", und im Bestand 7,110 (Nachlass des Pädagogen Wilhelm Berger, der maßgeblich bei dem Neuaufbau des Erziehungswesens nach 1945 mitwirkte).

Übernahme und Bearbeitung des Schriftgutes im Staatsarchiv
Der Bestand 4,111/1 Senator für das Bildungswesen bzw. Senator für Schulen und Erziehung erreichte das Archiv in kleineren Teilablieferungen. Die erste Ablieferung von 1954 wurde zunächst in den Bestand 4,36 Unterrichtsverwaltung (Vorläuferbehörde der 1933 gegründeten senatorischen Behörde) eingegliedert. Die teilweise noch vorhandenen alten mit Buchstaben beginnenden Registratursignaturen (eigentlich typisches Merkmal für die Registratur der Unterrichtsverwaltung) wurden nicht übernommen. Stattdessen erhielten die Akten vorläufige Archivsignaturen, denen jedoch kein erkennbares Ordnungsprinzip zugrunde lag. Es wurden auch neue, vorläufige Aktentitel gebildet, die den Akteninhalt jedoch nur grob umschrieben.
Die Akten der Ablieferung von 1954 waren für längere Zeit im vorläufigen Verzeichnis des Bestandes 4,36 unter Punkt VII zu finden. Im Januar 1956 erfolgte eine zweite Ablieferung. Die Akten dieser Ablieferung wurden - auch alle mit einem kurzen Titel und mit neuen vorläufigen Signaturen versehen - im Bestand 4,36 unter Punkt VII angehängt.
Im April 1956 gelangte weiteres Aktenmaterial der Bildungsbehörde in das Staatsarchiv. Anlass war der Umzug der Behörde in die neuen Diensträume, Am Dobben 31/32. Im vorläufigen Verzeichnis des Bestandes 4,36 erschien dieser Teil zunächst unter Punkt IX. Er wurde bereits im selben Jahr vorläufig verzeichnet. Es handelte sich um eine Masse loser, größtenteils ungeordneter Schriftstücke (teilweise aus der Zeit vor 1945) ohne jegliche Signaturen, die anscheinend wahllos aus den Diensträumen der verschiedenen Referenten zusammengetragen wurden. Ein Abgabeverzeichnis oder ein Aktenplan wurden nicht mit abgeliefert. Bei der Ordnungsarbeit im November 1956 wurden etwa 25 - 30% des Bestandes kassiert, vor allem Duplikate von Denkschriften und unwichtige Korrespondenz. Es wurden Korrespondenz- bzw. Sachakten gebildet. Zu einer systematischen Ordnung des Bestandes kam es jedoch nicht. Nur zu Punkt IX 3. entstand eine neue Gruppe (bremische Schulreform).
1981 wurden die Akten des Senators für das Bildungswesen aus dem Bestand der Unterrichtsverwaltung 4,36 ausgegliedert. Sie bildeten seither den neuen Teilbestand 4,111/1 . Eine endgültige Verzeichnung wurde allerdings noch nicht vorgenommen.
Bei der neuen Bearbeitung wurden nun alle abgelieferten Akten der senatorischen Bildungsbehörde aus dem Teilbestand 4,111/1 und Akten des bisher ungeordneten Teilbestandes 4,111/2 (v.a. Akten der Schulspeisung) endgültig verzeichnet. Dies geschah zunächst unsystematisch nach laufender Nummer.

Kassationen mussten nur in sehr geringem Maße durchgeführt werden, da 1956 bereits ein Teil kassiert wurde und aufgrund der ohnehin schlechten Überlieferungslage eine weitere größere Kassation auch nicht zu rechtfertigen war.
Der neue Teilbestand 4,111/1 ist auf den Zeitraum 1945 bis etwa 1951 begrenzt worden, d.h. Akten mit späterer Laufzeit wurden herausgenommen (jetzt 4,111/2), das wenige noch überlieferte Aktenmaterial mit der Entstehungszeit vor 1945 jedoch als gesonderter Bereich im Teilbestand 4,111/1 gelassen.
Die Erstellung einer Systematik erwies sich als problematisch. Es existieren weder Aktenpläne aus der Zeit von 1945-1951 noch aus dem Zeitraum vor 1945. Die neue Ordnung der Akten (siehe Inhaltsübersicht/Aktenverzeichnis) stützt sich so z.T. auf die 1951 neu eingeführte Registraturordnung der Bildungsbehörde. Sie musste dennoch grundlegend - gemeint sind speziell die einzelnen Untergruppen - neu überarbeitet werden, da die Bildungsbehörde (wie andere Behörden auch) besonders in den ersten Nachkriegsjahren aus dem Krieg resultierende Spezialaufgaben wahrnehmen musste und der Geschäftsgang in der Besatzungszeit ein vollkommen anderer war als später in den fünfziger Jahren.
Die innere Ordnung der Akten war in der Regel nicht so weit gestört, dass größere Umformierungen vorgenommen werden mussten. Einzelne dickere Aktenbände wurden lediglich getrennt.
Die Ausnahme bilden hier die 78 Schulspeisungsakten. Die innere Ordnung dieser Aktenbände ist so stark gestört, dass eine völlige Neuordnung der Aktenbände selbst erforderlich gewesen wäre. Darauf wurde verzichtet. Da die Akten somit größtenteils völlig verschiedene Themen beinhalten, konnte bei dieser Gruppe keine systematische Ordnung durchgeführt werden.
Bei der Verzeichnung wurden die Akten nach Anfall mit laufenden Nummern versehen und nach Fertigstellung des Ordnungsschema nicht diesem entsprechend umnummeriert und umgelagert. So erscheinen im Aktenverzeichnis Springnummern. Um das Auffinden einzelner Akten im Verzeichnis anhand der Signatur zu ermöglichen, wurde eine Konkordanz zwischen Aktennummer und Seitenzahl erstellt.
Marion Schreiber
Bremen 1994

Enthält 

Verfügungen und Erlasse des Bildungssenators an die Schulen, auch vor 1945 - Handakten des Senators Christian Paulmann - Zeitungsausschnitte 1949-1953 - Schriftverkehr und Konferenzen mit der Militärregierung - Wiederaufbau des bremischen Schulwesens nach 1945 - Schulreform nach dem Zweiten Weltkrieg - Schulspeisung

Literatur 

Die Schulreform, Bremen 1948;
Schule und Schulkind in Bremen 1945 bis 1949, Bremen 1949;
Bericht des Sonderbeauftragten für Verwaltungsvereinfachung der Freien Hansestadt Bremen über die senatorische Dienststelle für Schulen und Erziehung, Bremen 1951;
Die Bremischen Schulen 1945 - 1955, Bremen 1955;
Berger, Wilhelm: Erziehungs- und Kulturarbeit in Bremen, Bremen und Wilhelmshaven 1956;
Clifton, Denzil Tim: Bremen under U.S. Military Occupation, Delawere 1973;
Klapproth, Paul: Die Bremer Schulspeisung, Bremen 1949
Kurz, Karl: Lebensverhältnisse der Nachkriegsjugend -Schriften der Wittheit zu Bremen, Heft 7, Bremen 1949
Meyer, Klaus-Peter: Die bildungspolitischen Konzeptionen der Parteien KPD und SPD und ihre Relevanz für die schulpolitischen Entscheidungen in Bremen in den Jahren 1945-1949, Bremen 1977
Wulff, Hinrich: Geschichte und Gesicht der bremischen Lehrerschaft, Bremen 1949
Wulff, Hinrich: Im Jahrfünft der Zeitschwelle 1945-1950, Bremen 1964
Wulff, Hinrich: Geschichte der bremischen Volksschulen, Bad Heilbrunn 1967

Findmittel 

Findmittel im Hängehefter, 1994, online

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

5,4