NLA WO 42 Urk Zg. 2017/66 Nr. 3

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Propst Ludgerus in Helmstedt und das geistliche Kapitel daselbst bekennen, daß der Streit zwischen ihnen und den Bürgern zu Helmstedt beigelegt sei. Die Bürger verpflichten sich, das Tor zum Kloster, das durch die neuerbauten Wälle und Gräben der Bürgerschaft verbarrikadiert ist, innerhalb von 14 Tagen wieder zu öffnen; den Schlüssel dazu darf die Stadt aufbewahren. Wenn es ihm gut erscheint, darf das Kloster auch eine Pforte nach dem Hofe des Abtes bauen, die auch den Bürgern in der Not geöffnet sein soll. Die Befestigungen auf Klostergebiet sollen niedergerissen und die Wälle, die in den nächsten zwei Jahren gebaut werden, dürfen nur mit Genehmigung des Konvents auf Klostergebiet errichtet werden.

Laufzeit 

03.08.1237

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

Nr. 2

Index-Gruppe

GEOB 

Helmstedt, Bürger

Helmstedt, Ludgerus, Propst

PERS 

Ludgerus, Propst, Helmstedt

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original U 2017 / 66