Identifikation
Titel
Propst Ludgerus in Helmstedt und das geistliche Kapitel daselbst bekennen, daß der Streit zwischen ihnen und den Bürgern zu Helmstedt beigelegt sei. Die Bürger verpflichten sich, das Tor zum Kloster, das durch die neuerbauten Wälle und Gräben der Bürgerschaft verbarrikadiert ist, innerhalb von 14 Tagen wieder zu öffnen; den Schlüssel dazu darf die Stadt aufbewahren. Wenn es ihm gut erscheint, darf das Kloster auch eine Pforte nach dem Hofe des Abtes bauen, die auch den Bürgern in der Not geöffnet sein soll. Die Befestigungen auf Klostergebiet sollen niedergerissen und die Wälle, die in den nächsten zwei Jahren gebaut werden, dürfen nur mit Genehmigung des Konvents auf Klostergebiet errichtet werden.
Laufzeit
03.08.1237
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
Nr. 2
Index-Gruppe
GEOB
Helmstedt, Bürger
Helmstedt, Ludgerus, Propst
PERS
Ludgerus, Propst, Helmstedt
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | U | 2017 / 66 |