Identifikation
Titel
Dekan Nikolaus und das Domkapitel zu Lübeck bezeugen, das Heinrich der Jüngere von Krumesse, sein Bruder Marquard und deren Schwester Alburga sowie Heinrich von Wittenburg und sein Bruder Nikolaus Güter zu Rade im Gau von Hollenstedt, nämlich Kirche und Dorf dortselbst sowie ihr Allod in Dierstorf, auf die sie einen Erbanspruch hatten, ihrem Onkel, dem Domkanoniker Amelung [von Wittenburg] zu Verden, Propst von St. Andreas, gegen Zahlung von fünfzig Mark Silber übereignet haben. Sie verzichten ausdrücklich für sich und ihre Erben auf jegliches Widerspruchsrecht. Einzig dem verschollenen Bruder des amelung soll ein Rückforderungsrecht vorbehalten bleiben, bei dessen Ausübung er allerdings der Verdener Kirche die gezahlten fünfzig Mark Silber zurückerstatten muss.
Die Urkunde ist in zwei Fassungen überliefert, die sich in Einzelheiten unterscheiden. Insbesondere bestimmt nur die Fassung Rep. 3 Andreas Nr. 17 das Wiederspruchsrecht des verschollenen Bruders, während die Fassung Rep. 3 Andreas Nr. 18 die Güter in Rade und in Dierstorf genauer beschreibt.
Ausführung auf Pergament; zwei anhängende Siegel verloren
Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 18
Laufzeit
1240 Oktober 24, Lübeck
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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