NLA OS Rep 3 Nr. 18

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Bischof Ludolf von Münster beurkundet den von ihm vermittelten Frieden zwischen Graf Otto von Tecklenburg und der Osnabrücker Kirche: sowohl Bischof Konrad wie Graf Otto schwören mit je 22 namhaft gemachten Dienstmannen die Aufrechterhaltung des Friedens. Graf Otto überweist der Osnabrücker Kirche sechs Dienstmannen mit ihren Dienstlehen. Dieselben sollen Mann- und Burglehn nach wie vor von ihm empfangen, zur Wohnung auf der Burg aber nicht verpflichtet sein. Rolf von Haren soll den Zoll zu Haren vom Grafen zu Mannlehn tragen; die Gefangenen sollen von beiden Seiten freigegeben werden. Die Stadtvogtei und alle Kirchenvogteien, außer der über Malgarten, übergibt der Graf der Osnabrücker Kirche, nimmt die Burglehen zu Iburg vom Bischofe zu Mannlehn und verspricht zwischen der Werre und Osnabrück, sowie zwischen Wulften und Osnabrück keine Befestigungen anzulegen; dafür erhält er von der Osnabrücker Kirche eine Entschädigung von 800 Mark. Beide Teile gehen ein Schutzbündnis ein. Alle päpstlichen und kaiserlichen während des Streites erlassenen Urkunden werden für nichtig erklärt.

Osnabrück auf St. Johanns-Kirchhofe
Original
Anhängend das Siegel des Bischofs Ludolf von Münster (Westf. Siegel 43, 3), des Grafen von Tecklenburg (Westf. Siegel 20, 2) und des Osnabrücker Kapitels
Druck: Möser, Osnabrückische Geschichte Nr. 173; Osnabrücker Urkundenbuch, Band II, Nr. 351

Laufzeit 

nach 26. Mai 1236

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Micro-/Macrofiche U
Detailseite Original Urkunden 0100 / 48