Identifikation
Titel
Der erwählte Bischof Engelbert bekundet, dass er die Hälfte des Burgerichtes der Stadt, um es gewinnbringender zu gestalten, für 150 Mark an die Bürgerschaft überlassen habe. Der Richter soll vom Bischofe mit Zustimmung und auf Anordnung der Bürger aus der Dienstmannschaft eingesetzt werden. Seine Bezüge aus Bürgergeldern und Strafgeldern werden genau festgesetzt. Der Ertrag des Gerichtes soll zwischen Bischof und Stadt geteilt werden.
Original
Drei Siegel ausgerissen bzw. abgeschnitten
Druck: Möser, osnabrückische Geschichte Nr. 138; Osnabrücker Urkundenbuch, Band II, Nr. 196
Laufzeit
1225
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Micro-/Macrofiche | U | ||
Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 48 |