NLA OS Rep 3 Nr. 8

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Bischof Philipp von Osnabrück beurkundet, die Uneinigkeiten zwischen dem Domstifte und der St. Johanniskirche dahin beigelegt zu haben, dass die Geistlichen von St. Johann an bestimmten Festen dem Gottesdienste in der Domkirche zur Anerkenntniss ihrer Abhängigkeit von derselben anwohnen sollen, bestimmt die Bauerschaften, welche zum Kirchspiel St. Johann gehören sollen und die Grenze, bis wohin in der Stadt dieses Kirchspiel reichen soll. Die auf den Bauerschaften wohnenden Freien und Ministerialen werden, soweit sie selbstständigen Landbesitz haben, der Domkirche vorbehalten, die Freien in dem der Johanniskirche zugewiesenen Stadtteil sollen zu der Gemeinde dieser Kirche gehören.

Original
Siegel ab.
Druck: Möser, Osnabrückische Geschichte Nr. 54; Erhard, Codex CCLXI; Osnabrücker Urkundenbuch, Bd. 1 Nr. 276

Laufzeit 

1147

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Micro-/Macrofiche U
Detailseite Original Urkunden 0100 / 48