Identifikation
Titel
Kaiser Konrad teilt dem (sächsischen) Herzog Bernhard (II. Billung), dem Grafen Siegfried (von Stade) und Bernhard, dem Markgrafen (der Nordmark), mit, er habe gehört, Hörige der Verdener Kirche seien wie Tiere für jeden beliebigen Preis verkauft worden, was er besonders deswegen nicht duldet, da nach Kirchenrecht Güter und Hörige der Kirche nur nach dem Prinzip Güter gegen Güter, Hörige gegen Hörige getauscht werden dürften, und befiehlt deshalb den genannten Adeligen, denen er die Herrschaft über diese Gebiete übertragen habe, dass sie jeden dieser verkauften Hörigen, den sie fänden, an welchem Ort auch immer, dem Verdener Bischof (Wigger) zurückgeben sollten, der dafür dem jeweiligen Käufer den Kaufpreis zurückerstatten muss.
1028 August 23 - September 11
Original: Pergament, durchgedrücktes Siegel ab
Druck:
Urkundenbuch der Bischöfe und des Domkapitels von Verden, Bd. 1, Nr. 58
Laufzeit
23.08.1028 - 11.09.1028
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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