Identifikation
Titel
Bischof Otto von Hildesheim beurkundet, dass der Vorsitzender, Domdekan und Archidiakon von Bockenem Johann, Dompropst Volkwin, Kellermeister Heidenreich, Scholaster Hoyer und Kantor Lippold den Streit zwischen der Bockenemer Pfarrkirche und einigen Kapellen ihrer Pfarrei um das Parochialrecht beigelegt haben: Die Ritter und Ritterbürtigen dürfen zu Ostern ihr Fleisch, zu Mariae Reinigung ihre Kerzen und zu Mariae Himmelfahrt ihre Kräuter in der Kapelle ihres Dorfes weihen lassen; die anderen dagegen müssen hierfür wie auch für die Beichte und den Empfang aller Sakramente zur Mutterkirche, der Pfarrkirche, gehen.
Hildesheim, 1275, VIII kalendas maii
Pergament, 6 angehängte Siegel ab
Laufzeit
24.04.1275
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 1
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | ? |