KreisA UEL F

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Personenstandsregister

Laufzeit 

ab 1874

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

1. Geschichte des Bestandes

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 am 1. Januar 2009 wurde das Schriftgut aus der Registratur der Standesämter nach Ablauf der gesetzlichen Fristen Archivgut. Dabei handelt es sich um die von den Standesämtern geführten Personenstandsregister, Sicherungsregister und die dazugehörigen Sammelakten, die nach Ende der für das jeweilige Register vorgesehenen Forführungsfrist (Sterbebücher 30 Jahre, Heiratsbücher 80 Jahre, Geburtenbücher 110 Jahre) dem zuständigen öffentlichen Archiv fü die dauerhafte Erhaltung anzubieten sind. Die Aufbewahrung der Personenstandsunterlagen wurde durch einen Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres vom 24. Mai 2007 folgendermaßen geregelt: Die Personenstandsregister ("Erstbücher") und Sammelakten sollen in kommunalen Archiven, die Sicherungsregister ("Zweitbücher") dagegen im Landesarchiv aufbewahrt werden.
Die Personenstandsregister werden seit Dezember 2009 von den Standesämtern an das Kreisarchiv Uelzen abgegeben. Entsprechend den drei unterschiedlichen Gleitfristen werden in Zukunft weitere Jahrgänge hinzu kommen, ab 2038 werden auch die Familienbücher übernommen.

2. Geschichte der Standesämter

Mit der Einführung der Standesämter in Preußen zum 1. Oktober 1874 wurde das bisherige kirchliche Monopol mit Führung von Tauf-, Trau- und Totenbüchern aufgehoben und die staatliche Beurkundung von Geburt, Heirat und Tod verpflichtend. Das Zuständigkeitsgebiet der Standesämter war bei den Stadtgemeinden das Gebiet der jeweiligen Stadt, bei Landgemeinden das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden. Die Funktion des Standesbeamten wurde im Allgemeinen vom Bürgermeister oder Ortsvorsteher wahrgenommen. Der 1885 gebildete Landkreis Uelzen war in 30 Standesamtbezirke eingeteilt. Diese Gliederung blieb bis zur Neueintelung der Standesamtbezirke 1966 bestehen. Mit der

Gemeindereform 1972 und den dadurch neugebildeten Samtgemeinden ergab sich erneut eine Einteilung der Standesamtbezirke.

3. Bearbeitung des Bestandes

Von den ehemaligen Standesamtbezirken befinden sich von 27 Orten Personenstandsunterlagen im Kreisarchiv Uelzen. Im Stadtarchiv Uelzen werden die Standesamtsunterlagen der Stadt Uelzen mit den heute zur Stadt Uelzen zählenden Orte Hansen, Holdenstedt, Kirchweyhe, Molzen, Oldenstadt und Veerßen verwahrt. Die 27 Orte erhielten in alphapetischer Reihenfolge Bestandskürzel. Die Einzelbeurkundungen wurden entsprechend nach Geburten, Heiraten und Sterbefälle geordnet, diese nochmals nach Namensregister und Sammelakten. Außerdem erfolgte eine Ordnung nach allgemeinen Verwaltungs- und Beurkundungsgrundsätzen, um Akten zur allgemeinen Verwaltung des Standesamtes einarbeiten zu können.

4. Benutzungsmodalitäten und Zitierweise

Der Bestand unterliegt keiner Beschränkung und ist somit frei benutzbar.

Die Einzelakte wird mit der Bestellsignatur zitiert.
Beispiel: F 22 2009/22 Nr. 68

Literatur: W. v. Tzschoppe, Gemeindelexikon des Kreises Uelzen, Uelzen 1887.


Uelzen, den 07.01.2013


Christine Böttcher