LkAH D 108

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Ephoralarchiv Clausthal-Zellerfeld

Laufzeit 

1663-1979

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Generalsuperintendentur Grubenhagen/Harz

Der ehemalige Kirchenkreis Clausthal-Zellerfeld war eine evangelische Organisation im Gebiet des früheren Fürstentums Grubenhagen. Das Fürstentum bestand aus zwei voneinander getrennten Teilen. Einerseits lag es zwischen dem Nordwestrand des Sollings und der Leine, andererseits im südlichen Oberharz und im südwestlichen Harzvorland nördlich des Eichsfeldes. Grubenhagen umfasste dabei die Ämter Katlenburg, Duderstadt, Elbingerode, Gieboldehausen, Herzberg, Lindau, Osterode, Radolfshausen, Scharzfeld, Rotenkirchen und Salzderhelden sowie die amtsfreien Städte Clausthal, Duderstadt (bis 1334/1366), Einbeck und Osterode.
[1598] wurde für das Territorium ein Generalsuperintendent eingesetzt, der seinen Amtssitz anfangs in Herzberg, zwischenzeitlich in Osterode und Clausthal und von 1735 bis 1878 dauerhaft in Clausthal hatte. Bei der 1708 erfolgten Neuordnung der Generalsuperintendentur ist der Bezirk in die drei Spezialsuperintendenturen Clausthal, Einbeck und Osterode aufgeteilt worden. Nach der Auflösung der Communion-Verwaltung im Oberharz mit Wirkung vom 21. Januar 1789 wurde durch die Einordnung der Inspektion Zellerfeld der Sprengel Grubenhagen zudem vergrößert. Mit der weiteren Errichtung von Superintendenturen in Herzberg und Katlenburg im Juli 1795 bestand die Generalsuperintendentur dann aus insgesamt sechs Inspektionen. Die Inspektion Katlenburg wurde zum 1. Dezember 1868 wieder aufgelöst, so dass die Generalsuperintendentur Grubenhagen/Harz 1880 mit insgesamt fünf Aufsichtsbezirken, darunter Clausthal-Zellerfeld, in der Generalsuperintendentur Göttingen aufging.

Inspektion bzw. Kirchenkreis Clausthal

Die Inhaber der 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Clausthal waren von 1648 bis 1658, von 1708 bis 1725 und von 1735 bis 1878 auch Generalsuperintendenten der Diözese Grubenhagen/Harz sowie Superintendenten der 1708 errichteten Inspektion Clausthal, die bei ihrer Gründung neben Clausthal (mit Kapellengemeinde Buntenbock) aus den Kirchengemeinden Altenau, Andreasberg (heute: St. Andreasberg), Dorste, Eisdorf, Dorf Elbingerode, Stadt Elbingerode, Hattorf, Herzberg, Nienstedt (mit Förste), Schwiegershausen, Sieber und Wulften bestand.
1727 wurden Dorste, Eisdorf, Dorf Elbingerode, Hattorf, Herzberg, Nienstedt (mit Förste), Schwiegershausen, Sieber sowie [1735] Wulften zur Inspektion Osterode gelegt. Dafür wurden von dort Lauterberg (heute: Bad Lauterberg) [vor 1735] und 1735 Barbis, Bartolfelde, Lerbach und Scharzfeld in die Inspektion Clausthal eingegliedert. 1751 kehrten die Kirchengemeinden Dorf Elbingerode, Hattorf, Herzberg und Nienstedt zurück zu Clausthal. Allerdings fielen [1758] Dorf Elbingerode und Nienstedt sowie [1795] Hattorf wieder an die Inspektion Osterode.
Auch musste die Inspektion Clausthal ihre Kirchengemeinden Barbis, Bartolfelde, Herzberg, Lauterberg und Scharzfeld an die neu gegründete Inspektion Herzberg abgeben, so dass die Inspektion Clausthal ab 1795 nur noch aus den Kirchengemeinden Altenau, Andreasberg, Clausthal, Stadt Elbingerode und Lerbach bestand.

Inspektion bzw. Kirchenkreis Zellerfeld

Die Inspektion Zellerfeld wurde [1651] errichtet und bestand [immer] aus den Kirchengemeinden Grund (heute: Bad Grund), Lautenthal (mit Kapelle Hahnenklee), Wildemann und Zellerfeld (mit Kapelle Schulenberg). Mit Unterbrechungen war Zellerfeld von 1651 bis [1902] Inspektionssitz. [Ab 1903] bis zur ihrer Auflösung 1949 wurde die Inspektion Zellerfeld dann von Clausthal aus verwaltet.

Der Kirchenkreis Clausthal-Zellerfeld

Zum 1. April 1949 wurde der Kirchenkreis Zellerfeld aufgehoben. Seine Kirchengemeinden fielen an den Kirchenkreis Clausthal. Der so erweitere Aufsichtsbezirk wurde zudem in Clausthal-Zellerfeld umbenannt.
Dieser Verband veränderte sich bis 2012 wie folgt: Zum 1. April 1950 wurde die bestehende Kapellengemeinde in die selbstständige Kirchengemeinde Hahnenklee umgewandelt. Die Kirchengemeinde Lerbach wechselte zum 1. Januar 1972 in den Kirchenkreis Osterode. Weiter wurde die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR liegende und durch die Notverordnung vom 18. Dezember 1961 unter die Verwaltung des Konsistorialbezirks Ilfeld gestellte Kirchengemeinde
(Stadt) Elbingerode (mit den Kapellengemeinden Elend und Königshütte) zum 1. Januar 1974 aus der hannoverschen Landeskirche ausgegliedert und an die Landeskirche Sachsens angeschlossen. Zudem wurde zum 1. Mai 1996 die Kapellengemeinde Schulenberg von Zellerfeld in die Kirchengemeinde Altenau umgegliedert und mit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.
Schließlich erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2013 die Vereinigung der Kirchenkreise Clausthal-Zellerfeld, Herzberg und Osterode zum Ev.-luth. Kirchenkreis Harzer Land (mit Sitz in Osterode). Dieser ist Rechtsnachfolger des Kirchenkreises Clausthal-Zellerfeld.

Bestandsgeschichte 

Das umfangreiche Archivgut der beiden Inspektionen Clausthal und Zellerfeld wurde im August 1941 durchgeordnet und zum Ephoralarchiv Clausthal-Zellerfeld vereinigt. Im Jahre 1955 erfolgte eine Nachordnung.
Bei diesen Arbeiten wurden die immer in Clausthal liegenden Akten ("Repositur-Erste Akten", 1941 durchgeordnet; "Repositur-Zweite Akten", bei der Nachordnung 1955 aus Nachträgen gebildet) nach der 1941 gültigen Sachgegenstandsordnung verzeichnet, während die bei der Bearbeitung des Pfarrarchivs Zellerfeld 1951 ausgesonderten Akten der ehemaligen Inspektion Zellerfeld ("Repositur-Dritte Akten") bei den Arbeiten 1955 nach dem seit 1950 gültigen Aktenplan signiert worden sind.
Im Oktober 2016 ist das Ephoralarchiv aus Platzmangel in Clausthal als Bestand "108 (Ephoralarchiv Clausthal-Zellerfeld)" im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert worden.
Das 1941 erstellte und 1955 überarbeite Findbuch wurde 2020 in die EDV-Version umgesetzt. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf andere Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

A 1 (Pfarroffizialakten), A 6 (Pfarrbestallungsakten), A 8 (Corpora bonorum), A 9 (Visitationsakten), D 45b (Ephoralarchiv Einbeck), D 47 (Ephoralarchiv Osterode), D 98 (Ephoralarchiv Herzberg), L 5c (Landessuperintendentur Göttingen)