StAB 4.61/3

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt für Wohnung und Siedlung, Einzelfallakten Wohnungsbauförderung

Laufzeit 

1949-2000

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Zur Durchführung aller Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungswesens wurde 1918 das Wohnungs- und Siedlungsamt eingerichtet, das 1921 in Wohnungsamt und 1924 in Wohnungsaufsichtsamt umbenannt wurde. Für den Wohnungsbau war zunächst eine eigene Wohnungsabteilung des Hochbauamts II zuständig, aus der 1923 das Wohnungsbauamt hervorging. Das Wohnungsaufsichtsamt und das Wohnungsbauamt wurden 1931 zum Wohnungsamt vereinigt, das 1934 die Bezeichnung Amt für Wohnung und Siedlung erhielt. Es wurde 1942 aufgelöst. Seine Aufgaben gingen auf das Hochbauamt und das Stadtplanungsamt über. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden das Wohnungsamt und das Wohnungsbauamt neu geschaffen. 1958 wurden sie zum Amt für Wohnung und Siedlung zusammengelegt, das 1975 die Bezeichnung Amt für Wohnung und Städtebauförderung erhielt und 2003 nach Abgabe einiger Aufgaben in Amt für Wohnungswesen umbenannt wurde.

Bestandsgeschichte 

1991 bot das Amt für Wohnung und Siedlung Akten über die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg an. Um diese für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit wichtige Förderungsprogramme zu dokumentieren, wurde eine Stichprobe im Umfang von 5 bzw. 10 % aus den Finanzierungsakten gezogen.
Diese Akten wurden zu allen Anträgen auf Förderung einer Baumaßnahme eingerichtet, so dass die Grundgesamtheit folgendermaßen zu beschreiben ist: Es handelt sich um die im Land Bremen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus geförderten Bauvorhaben, darunter auch solche, in denen eine Vielzahl von Gebäuden oder Wohneinheiten in einem gemeinsamen Antrag behandelt wurden.
Die Auswahl konnte aufgrund der Aktenführung nach Jahrgängen geschichtet erfolgen, gezogen wurde jeweils anhand der zufällig ausgewählten Schlußziffer jede 10. Antragsakte bzw. bei sehr großen Jahrgängen jede 20. (gerade oder ungerade 10er-Stelle).
Häufig umfasste ein unter einer Nummer angelegtes Bauvorhaben mehrere einzelne Anträge, wobei vielfach bereits zu Beginn für jeden Teileigentümer eine gesonderte Akte angelegt wurde. In diesen Fällen wurden aus den weitgehend identischen Einzelakten nur einige Stücke als Muster übernommen.
In den Finanzierungsakten sind im wesentlichen diejenigen Aspekte der Förderung des Wohnungsbau dokumentiert, die aus der Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Eigentümern der Gebäude resultieren, wobei dies sowohl selbst nutzende Wohnungs- und Hauseigentümer wie auch die Wohnungsbaugesellschaften für ihre Mietwohnungen sein.

Ergänzend zu den Akten über die finanzielle Förderung der Bauvorhaben wurden die zugehörigen Wohnungsakten übernommen. In diesen finden die verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen auf dem Wohnungsmarkt Niederschlag: So sind z.B. die Maßnahme der Zentralen Wohnraumlenkung (ZWRL) beim Wohnungsamt, bestehend bis etwa 1955, ebenso dokumentiert wie die Überwachung der Nutzung von Wohnungen, die im Rahmen besonderer Programme erstellt worden waren, z.B. die Akten über Sonderprogramme für die Flutopfer nach 1962, oder die Fehlbelegungsabgabe für Mieter, deren Einkommen die Einkommensgrenze für Sozialwohnungen überschritt, aus den 1980er Jahren.
In geringer Anzahl (3,5 % des 1991 vorhandenen Bestands) wurden auch die Akten über die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen 1974 bis 1985 übernommen, soweit sie 1991 im Aktenbestand des Amts für Wohnung und Städtebauförderung vorgefunden wurden.
Mit der Umorganisation des Amtes für Wohnung und Städtebauförderung wurden die zu diesem Zeitpunkt dort noch vorhandenen Akten zusammen mit der Durchführung der Wohnungsbauförderung an die Bremer Aufbaubank übergeben. Dort wurden im Jahr 2005 die neueren Jahrgänge der Finanzierungsakten anhand desselben Stichprobenmodells einer Auswahl unterzogen.

Alle vorhandenen Akten bis auf die wenigen gesondert gekennzeichneten Ausnahmen enthalten Daten über einzelne Personen, die bei diesen im Rahmen der Antragstellung erhoben worden sind, wegen der Aktenführung handelt es sich bei den Akten über Wohnungen oder Bauprojekte in der Regel nicht um ein Individuum pro Akte. Die Akten werden deshalb mit einer 60jährigen Schutzfrist versehen. Da die Erhebung der Daten in den Antragsverfahren der Geheimhaltung gemäß § 22 der Reichsabgabenordnung unterlag, können die Akten vor Ablauf der Schutzfrist nur anonymisiert vorgelegt werden.
Im Jahre 2001 wurde eine erste Aktenpartie abgeliefert. Weitere Ablieferungen gingen 2011, 2014 und 2018 ein, dabei handelt es sich um Projektakten, die 1991 und 2005 in die Stichprobenauswahl aufgenommen worden waren.
Bremen, Oktober 2002

Enthält 

Förderung des Sozialen Wohnungsbaus - Wohnraumbewirtschaftung - Förderung der Modernisierung von Wohnungsbauten

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

ca. 7