Identifikation (kurz)
Titel
Gesundheitsamt Aurich
Laufzeit
1934-1991
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Am 1. April 1935 wurden staatliche Gesundheitsämter eingerichtet. 1977 wurden die Behörden den Landkreisen überwiesen. Die von dort abgegebenen Akten enthalten einen Restbestand an sog. Sippen- und Erbgesundheitsgerichtsakten.
Bestandsgeschichte
Rep. 76 Gesundheitsamt Aurich
Am 1. April 1935 wurden staatliche Gesundheitsämter eingerichtet, denen die bisher durch Kreisärzte ausgeübte Gesundheitsaufsicht übertragen wurde. Damit entstanden auch im Gesundheitswesen eigene Fachbehörden, in diesem Fall bedingt auch durch die besondere Gesundheitspolitik des Dritten Reiches. 1977 wurden die Gesundheitsämter kommunalisiert und dem jeweiligen Landkreis überwiesen. Das Staatsarchiv verwahrt Akten aus dem Zeitraum, in dem die Gesundheitsämter Landesbehörden waren.
Da die Erbgesundheitsgerichte der NS-Zeit keine registraturführenden Behörden waren, wurden die Akten des für den Regierungsbezirk Aurich zuständigen Erbgesundheitsgerichts Aurich, das dem Amtsgericht Aurich angegliedert war, nach Beendigung des Verfahrens dem Gesundheitsamt zur Aufbewahrung übergeben, in dessen Zuständigkeitsbereich die betreffende Person wohnte. Von dort gelangte die Verfahrensakte, soweit sie erhalten geblieben ist, 1996 ins Staatsarchiv.
Mit der Kreisreform von 1978 wurde das Gesundheitsamt Aurich mit dem Gesundheitsamt Norden zusammengelegt. Die von dort abgegebenen Akten enthalten einen Restbestand an sog. Sippen- und Erbgesundheitsgerichtsakten.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet