StAB 4.31/1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Stadtplanungsamt, Verwaltungsakten (1895-1952)

Laufzeit 

1877 - 1956

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

1895 erfolgte die Einrichtung der Deputation für Regulierung der Baulinien, die 1909 in Deputation für die Stadterweiterung umbenannt wurde. 1921 wurde sie mit anderen Deputationen zur Deputation für Stadterweiterung und Grundstücksverwaltung zusammengelegt. Diese vereinigte man 1928 mit der Baudeputation zur Deputation für Bauwesen und Stadterweiterung, die sich in Ausschüsse untergliederte, u. a. den Ausschuß für Stadterweiterung und Grundstücksverwaltung. 1933 wurde die Deputation aufgehoben. Als nachgeordnete Behörde fungierte seit 1903/4 die Bauinspektion für Regulierung der Baulinien, die 1909 in Bauinspektion für die Stadterweiterung, 1913 in Stadterweiterungsamt und 1934 in Stadtplanungsamt umbenannt wurde. Dieses übernahm 1933/1942 mit der Verwaltung der öffentlichen Grundstücke Aufgaben des Grundstücksverwaltungsamts und des Amts für Wohnung und Siedlung. Sie wurden ihm wieder genommen, als 1969 das Liegenschaftsamt entstand. 1989 wurde es in Planungsamt umbenannt. 1998 erfolgte die Zusammenlegung mit dem Bauordnungsamt zum Amt für Stadtplanung und Bauordnung, das 2003 aufgelöst und dessen Aufgaben vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr übernommen wurden. Es war zuständig für die Stadt Bremen mit Ausnahme des Stadtbezirks Bremen-Nord.

Geschichte des Bestandsbildners 

Bis zum Jahre 1895 wurden Straßenregulierungen in Bremen nur von Fall zu Fall vorgenommen, d.h. lediglich bei Neu- oder Umbau eines Hauses konnte verlangt werden, dass der Bauherr das Haus in die Fluchtlinie zurückverlegte. Diese Aufgaben wurden von der Baudeputation mit wahrgenommen.
Um dem wachsenden Verkehr Rechnung zu tragen, verlangte die Bürgerschaft schon 1889 die planmäßige Festsetzung von Fluchtlinien zunächst für die Hauptverkehrsstraßen (1). Derartige Fluchtliniengesetze bestanden bereits in anderen Ländern, in Preußen z.B. seit 1874. Am 22. Februar 1895 wurde schließlich das Gesetz betreffend die Festsetzung von Straßen- und Häuserlinien in der Stadt Bremen und dem engeren Landgebiet verabschiedet (2).
Mit dem Gesetz vom 23. Juni 1895 wurden die bisherigen und die neu entstandenen Aufgaben einer besonderen neuen Deputation, der Deputation für Regulierung der Baulinien, zugewiesen (3). 1903 wurde dann bei dieser Reputation ein höherer technischer Beamter, der durch Senatsbeschluss vom 12. Februar 1904 die Bezeichnung "Bauinspektor" erhielt, angestellt. Erst 1913 ist dann eine entsprechende Behörde, die Bauinspektion, nachzuweisen (4).
Im Laufe der Jahre nahmen die Aufgaben der Deputation und der ihr nachgeordneten Bauinspektion weiter beträchtlich zu:
1. durch das Gesetz betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom 22. Februar 1895 betreffend die Festsetzung von Straßen- und Häuserlinien in der Stadt Bremen und dem engeren Landgebiet auf die Heerstraßen vom 22. Februar 1905 (5);
2. durch Neufassung der Bauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet vom 1. Oktober 1906, in der u.a. die Übernahme eines Teiles der Geschäfte der Deich- und Wegbauinspektion, nämlich die Bearbeitung der Baugesuche und Straßenanlagen im Landgebiet, festgelegt wurde (6);
3. durch die Staffelbauordnung für die Stadt Bremen und das
Landgebiet vom 7. Juli 1909 (7), die die Art und Dichte der Bebauung (Staffelbauplan) und die Zulassung, Beschränkung und Untersagung gewerblicher Anlagen und Betriebe (Gewerbeplan) regelte.
Infolgedessen wurde die Deputation für Regulierung der Baulinien durch Gesetz vom 4. Juli 1909 in eine große Deputation mit dem Namen "Deputation für die Stadterweiterung" umgewandelt (8).

Durch Beschluss des Senats vom 28.Februar 1913 wurde die Bauinspektion umbenannt in Stadterweiterungsamt (9).
Die nächste einschneidende Veränderung trat durch das vorläufige Verwaltungsgesetz über die Neuordnung der Deputationen und Behörden vom 24. Juni 1921 (10) ein. Neu geschaffen wurde die Deputation für Stadterweiterung und Grundstücksverwaltung (für vorwiegend städtische Aufgaben), die neben den Aufgaben der bisherigen Deputation für die Stadterweiterung auch die Aufgaben der folgenden anderen früheren Deputationen übernahm:
der Deputation zur Verwaltung der öffentlichen Grundstücke, der Dominalgefälle, der Abgaben und Gefälle von öffentlich-rechtlichen Grundstücken und sonstiger Einnahmen, für die keine besondere Verwaltung bestand, der Quartierdeputation, soweit die Geschäfte des Quartieramtes in Frage kamen.
Nachgeordnete Ämter dieser Deputation waren dementsprechend neben dem Stadterweiterungsamt (11):
das Grundstücksverwaltungsamt und Kleingartenamt,
die Staatliche Feuerversicherung,
das Wohnungsbauamt,
das Wohnungsaufsichtsamt.
Durch das Verwaltungsgesetz vom 15. April 1928 (12) wurde die Deputation für Stadterweiterung und Grundstücksverwaltung ihrerseits mit der bisherigen Baudeputation zur Deputation für Bauwesen und Stadterweiterung zusammengefasst. Da durch das vorläufige Verwaltungsgesetz vom 24. Juni 1921 die Baudeputation aus der bisherigen Baudeputation, der Walldeputation und der Deputation für die Friedhöfe entstanden war, setzten sich die Aufgaben dieser neuen Deputation für Bauwesen und Stadterweiterung folgendermaßen zusammen:
a. Bauwesen: Staatliches und städtisches Hochbauwesen, Straßen-, Brücken-, Deichbauwesen, Abwässerbeseitigung, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Anlage und Verwaltung der öffentlichen Grünflächen,
b. Stadterweiterung: Generalsiedlungsplan, Bebauungs-, Staffelbau- und Gewerbepläne, Straßen- und Häuserlinien, Baulandumlegungen und Enteignungen, Kartenwerke für die Stadt und das Landgebiet,

c. Grundstückswesen: Verwaltung der Grundstücke des Staates und der Stadtgemeinde Bremen sowie An- und Verkauf von Grundstücken für den Staat und die Stadtgemeinde Bremen, soweit nicht die Deputation für Häfen und Eisenbahnen zuständig war,
d. Wohnungswesen: Beschaffung neuer und Überwachung bestehender Wohnungen in der Stadt Bremen und in den Landgemeinden,
e. Bestattungswesen.
Diese Deputation untergliederte sich in die Allgemeine Verwaltung sowie den Hochbau-, Tiefbau-, Wohnungsausschuss und den Ausschuss für Stadterweiterung und Grundstückverwaltung, denen die einzelnen Ämter nachgeordnet waren (13). Dem Ausschuss für Stadterweiterung und Grundstückverwaltung unterstanden neben dem Stadterweiterungsamt das Grundstücksverwaltungsamt und Kleingartenamt und die Staatliche Feuerversicherung.
Mit dem Landesverwaltungsgesetz vom 21. September 1933 (14) wurden ab 1. Oktober 1933 fünf senatorische Bereiche eingerichtet, die Deputationen, auch die für Bauwesen und Stadterweiterung, dagegen aufgelöst. Das Stadterweiterungsamt unterstand neben anderen Behörden nun dem Senator für Arbeit, Technik und Wohlfahrt, der nach Abgabe einzelner Aufgaben durch Verordnung vom 20. April 1938 (15) in Senator für Arbeit und Technik und durch Gesetz vom 28. August 1941 (16) in Senator für das Bauwesen umbenannt wurde. Zwischengeschaltete Mittelbehörden waren von 1933 bis 1934 die Behörde für Technik und von 1935 bis 1941 die Bauverwaltung.
Neue Aufgaben erhielt das Stadterweiterungsamt, als durch
Senatsbeschluss vom l6.Mai 1933 das Grundstücksverwaltungsamt aufgelöst wurde. Danach ging die Verwaltung der unbebauten öffentlichen Grundstücke auf das Stadterweiterungsamt über, während das Wohnungsamt die Verwaltung der bebauten Grundstücke und die übrigen Aufgaben übernahm (17). Mit Wirkung vom 1. April 1934 wurde das Stadterweiterungsamt in Stadtplanungsamt umbenannt (18).

Der Aufgabenbereich des 1933 aufgelösten Grundstücksverwaltungsamtes ging vollends auf das Stadtplanungsamt über, als mit Wirkung vom 1. Februar 1942 (19) die Auflösung des Amtes für Wohnung und Siedlung (früher Wohnungsamt) erfolgte. Seine Aufgaben betreffend die Verwaltung der bebauten öffentlichen Grundstücke nahm seither das Stadtplanungsamt wahr, die übrigen Aufgaben des Amtes für Wohnung und Siedlung gingen auf das Hochbauamt über, welches gleichzeitig die Aufgaben des ebenfalls aufgelösten Fernmeldetechnischen Amtes übernahm.
Dementsprechend erhielt das Stadtplanungsamt ab 1. Februar 1942 folgende Abteilungen (20)
Planungsabteilung
Grundstücksverkehrsabteilung
Grundstücksverwaltungsabteilung.
Bis zu dessen Zerstörung im Jahre 1944 war das Stadtplanungsamt im Bauhof an der Herrlichkeit untergebracht.
Die nächsten wesentlichen verwaltungsmäßigen Umgliederungen - abgesehen von behördeninternen Umorganisationen - fanden dann erst in den Jahren ab 1968 statt. Beim Auszug aus dem Lloydgebäude, dem Sitz der meisten Baubehörden in der Nachkriegszeit, erfolgte im Jahre 1968 die räumliche Trennung der Teile der Behörde mit Planungsaufgaben von denen mit den Aufgaben der Verwaltung und dem An- und Verkauf der Liegenschaften. Mit Wirkung vom 13. April 1969 wurde das Liegenschaftswesen dann endgültig aus dem Stadtplanungsamt ausgegliedert und zu einem eigenen Amt mit der Bezeichnung "Liegenschaftsamt" verselbständigt (21)
Im Zusammenhang mit der "Baulandaffäre" wurde das Liegenschaftsamt 1969 aus dem Bereich des Senators für das Bauwesen herausgenommen und einem eigenen Senatskommissar für Grundstücksangelegenheiten unterstellt (22).
Nach der Bürgerschaftswahl 1971 ging das Liegenschaftswesen einschließlich des Liegenschaftsamtes mit Wirkung vom 1. Mai 1972 (23) in die Zuständigkeit des Senators für Finanzen über.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand 4,31 soll das gesamte archivwürdige Schriftgut des Stadtplanungsamtes und seiner Vorgängerbehörden seit Gründung der Deputation für Regulierung der Baulinien im Jahre 1893 aufnehmen.
Der Teilbestand 4,31/1 enthält lediglich die noch vorhandenen archivwürdigen Akten der Obergruppe VII (Verwaltungsakten) der ersten, von 1895 bis 1952 bestandenen Registratur.
Die Laufzeit der Akten umfasst im Einzelnen die Jahre von 1877 bis 1958, die Hauptmasse des Schriftgutes ist in der Zeit zwischen 1895 und 1940 entstanden. Der mengenmäßige Umfang beträgt ca. 5,5 m.
Für die noch erhaltenen archivwürdigen Akten der übrigen Obergruppen dieser Registraturschicht, die gleichförmige Akten über einzelne Maßnahmen enthalten, ist der Teilbestand 4,31/2 gebildet worden. Dieses Schriftgut ist jedoch noch nicht vollständig an das Staatsarchiv abgeliefert und in diesen Teilbestand eingegliedert worden. Andererseits ist ein Teil dieses bereits abgelieferten Schriftgutes nicht archivwürdig, darf aber z.Z. noch nicht kassiert werden kann, da das gesamte Schriftgut noch laufend für Zwecke der Verwaltung benötigt wird und insofern an sich noch gar nicht als archivreif anzusehen ist.
Für die Personalakten gilt eine andere Regelung. Diese wurden dem Teilbestand 4,29 Pers. des Bestandes der übergeordneten senatorischen Behörde zugeordnet.

Registraturgeschichte (24)
Das vorliegende Schriftgut stammt aus der ersten, bis zur Einrichtung der Regis-Registratur in den Jahren 1951/52 bestandenen Registratur des Stadtplanungsamtes bzw. dessen Vorgängerbehörden, die vermutlich schon in den ersten Jahren nach Gründung der Deputation für Regulierung der Baulinien im Jahre 1895 eingerichtet wurde und die sämtliche seitdem erfolgten Umorganisationen der Behörde ohne wesentliche Veränderungen, wenn auch natürlich mit einigen Erweiterungen bei Anfall neuer Aufgaben, überstanden hat. Selbst Änderungen der Aufdrucke auf den Aktendeckeln, die bei Änderung der Behördenbezeichnung an sich erforderlich gewesen wären, erfolgten nur in einem Teil der Fälle durch Überkleben bzw. durch Auswechseln des gesamten Aktendeckels.
Ein altes Aktenverzeichnis oder sonstige alte Registraturfindmittel konnten nicht mehr ermittelt werden. Soweit feststellbar, gliederte sich die Registratur wie folgt in 14 mit einer Ausnahme mit römischen Zahlen signierte Obergruppen:
I. Regulierungen, Grundstücksabtretungen
II. ?
III. An- und Verkauf sowie Austausch von Grundstücken
IV. Grundstücksenteignungen
V. Neue Straßenlinien
VI. Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und Planstraßen, Durchführung einzelner Straßen
VII. Verwaltungsakten
VIII. Verkoppelungen, Umlegungen
IX. Mietakten, Verpachtungen
X. Personalakten
XI. ?
XII. Festsetzung, Änderung und Abgrenzung von Baustaffeln
XIII. Festsetzung hinterer Baulinien
Rab. Reichsautobahn (Beschaffung von Grundstücken).

Die Obergruppe VII enthält in systematischer Gliederung nach fünf mit Großbuchstaben signierten Untergruppen das Schriftgut aus dem Bereich der Dienststellenverwaltung sowie Schriftgut allgemeinerer Art aus dem Bereich der Aufgabenverwaltung. Lediglich die ebenfalls zum Bereich der Dienststellenverwaltung gehörigen Personalakten bildeten eine eigene Obergruppe (Obergruppe X). Die übrigen Obergruppen enthalten, soweit feststellbar, Schriftgut über einzelne Maßnahmen im Bereich der Aufgabenverwaltung, und zwar ausschließlich in Form von Parallelakten.
Bei den Akten handelt es sich um fadengeheftete Bände.
Offenbar war diese Registratur bis 1933 gleichzeitig Registratur der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Deputation und der ihr nachgeordneten Inspektion bzw. des ihr nachgeordneten Amtes.
Auf den Aktendeckeln erscheint für diese Zeit und zum Teil auch danach jedoch lediglich die Bezeichnung der Deputation, was aufgrund ihrer früheren Gründung und ihrer höheren Stellung nicht verwunderlich ist. Es ist zu vermuten, dass die eigentliche Aktenführung später auf die nachgeordnete Inspektion bzw. das nachgeordnete Amt überging, zumal diese auch in anderer Hinsicht, etwa was das Vorhandensein eines eigenen Personals angeht, weit eher als die Deputation als vollausgebildete eigene Behörden angesehen werden können.
Ab etwa 1940 verringerte sich der Zuwachs der Akten erheblich. Dies mag auf eine Verringerung des Personals und eine Einschränkung der Verwaltungstätigkeit während des Krieges zurückzuführen sein. Mit Personalmangel dürfte auch zu erklären sein, dass man in dieser Zeit bei den zu den Akten zu nehmenden Schriftstücken größtenteils auf deren weitere Fadenheftung verzichtete und sie nur noch lose in die betreffenden Aktenbände legte. Bei der Zerstörung des Bauhofs durch feindliche Fliegerangriffe im Jahre 1944 gingen Teile dieses Schriftgutes verloren.

Im Folgenden soll noch besonders auf die Akten der Obergruppe VII. eingegangen werden. Die kurrente Zeit der Akten umfasst den Zeitraum von 1877 bis 1956; die Hauptmasse des Schriftgutes ist jedoch zwischen 1895 und 1940 entstanden. Zu Beginn der Aktenführung wurden Betreffserien angelegt (z.B. VII.A.3.), später begann man dann mit der Bildung von Sachakten. Die einzelnen Akten sind oft durch Verweiszettel miteinander verknüpft, wobei nicht nur innerhalb der Obergruppe VII., sondern auch auf andere Akten anderer Obergruppen verwiesen wird.
Bei der in den Jahren 1951/52 erfolgten Umstellung der Registratur des Stadtplanungsamtes auf das Regis-System wurden einzelne Schriftstücke aus der bisherigen Registratur in die neue übernommen. Ob in diesem Zusammenhang auch Kassationen stattfanden, lässt sich nicht mehr feststellen.
Bei der Ausgliederung der Liegenschaftsverwaltung (ab 1969: Liegenschaftsamt) aus dem Stadtplanungsamt im Jahre 1968 übernahm diese die Hauptmasse des Schriftgutes der Regis-Registratur und der zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Akten der bis 1952 bestandenen alten Registratur. Bei dieser Gelegenheit und bei den Umzügen beider Behörden kam es vermutlich zu weiteren Schriftgutverlusten.
Im Staatsarchiv Bremen befinden sich aus der bis 1952 bestandenen alten Registratur des Stadtplanungsamtes zur Zein in recht unterschiedlichem Umfang Akten der Obergruppen I., III., IV., VII., VIII., IX., X. und Rab. Die restlichen Akten werden, soweit sie nicht verlorengegangen sind, heute noch beim Stadtplanungsamt und beim Liegenschaftsamt verwahrt. Das noch erhaltene Schriftgut der Obergruppe VII. liegt, soweit bekannt, vollständig im Staatsarchiv Bremen vor.

Übernahme und Bearbeitung des Schriftgutes im Staatsarchiv
Das Stadtplanungsamt lieferte am 24.11.1952 erstmalig Akten der Obergruppe VII. der bis 1952 bestandenen alten Registratur an das Staatsarchiv ab (25). Hier wurde das Schriftgut seinerzeit von dem Verwaltungsoberinspektor Friedrich Becker provisorisch bearbeitet, der die Akten innerhalb der einzelnen Obergruppen A.-E. neu durchnumerierte und ein lediglich als Ablieferungsverzeichnis anzusehendes Verzeichnis erstellte. Bei der Einführung von Bestandsnummern im Staatsarchiv um 1958 erhielt diese erste Ablieferung die Nummer 4,31.
Im Jahre 1970 wurde das genarrte Schriftgut von der Archivinspektoranwärterin Karen Bannier im Rahmen ihrer praktischen Prüfung für den gehobenen Archivdienst nach archivischen Gesichtspunkten neu bearbeitet, wobei anstelle der Beckersehen Signaturen wieder die ehemaligen Behördensignaturen zugrunde gelegt wurden. Sie arbeitete bei dieser Gelegenheit einige am 4.4.1970 vor Stadtplanungsart abgelieferte Unterlagen (26), die bereits aus der Regis-Registratur stammten, nämlich eine Bohrkarte mit dazugehöriger Bohrkartei und dazugehörigen Bauwasseranalysen, in den Bestand ein. Diese damals als endgültige und deshalb mit der Erstellung eines Findbuches abgeschlossene Bearbeitung erfolgte unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Akten der Obergruppe VII. mehr beim Stadtplanungsamt und beim Liegenschaftsamt verlagern, was von diesen Dienststellen damals auf Anfrage bestätigt worden war (27).

Unerwartet gelangten jedoch am 21.6.1973 bei einer weiteren Ablieferung von Schriftgut der alten Registratur des Stadtplanungsamtes durch das Liegenschaftsamt neben zahlreichen Akten anderer Obergruppen auch eine ganze Reihe weiterer Akten der Obergruppe VII. an das Staatsarchiv (28), die eine Neubearbeitung des Bestandes durch den Unterzeichneten in den Jahren 1973/76 erforderlich machten, nachdem das Stadtplanungsamt und das Liegenschaftsamt versichert hatten, dass nunmehr tatsächlich keine weiteren Akten der Obergruppe VII. mehr bei ihnen vorhanden seien. Bei der Neubearbeitung wurden die nachträglich abgelieferten Akten nach ihren Signaturen an entsprechender Steile in den vorhandenen Bestand eingearbeitet und das vorliegende neue Findbuch erstellt.
Für die Akten der übrigen Obergruppen, bei denen es sich ausschließlich um Schriftgut über einzelne Maßnahmen handelt, war bereits im Anschluss an die erste Ablieferung derartigen Schriftgutes durch das Liegenschaftsamt im Jahre 1971 der Bestand 4,153 Liegenschaftsamt gebildet morden. Im Zuge der Neubearbeitung des Bestandes 4,31 wurden dann jedoch im Jahre 1975 beide Bestände zu einem Gesamtbestand 4,31 Stadtplanungsamt vereinigt, innerhalb dessen sie nun die Teilbestände 4,31/1 Verwaltungsakten (1893-1952) (bisher: 4,31) und 4,31/2 Einzelne Maßnahmen (1895-1952) (bisher: 4,133) bilden. Gleichzeitig wurde aus den Teilbestand 4,31/1 das in Jahre 1970 abgelieferte Schriftgut aus der Regis-Registratur wieder herausgelöst und als weiterer Teilbestand 4,31/3 Bohrkarte, Bohrkartei und Bauwasseranalysen (1951-1933) verselbständigt. Durch diese Änderungen unberührt blieb die bereits seit längerem behebende Sonderregelung für Personalakten (Obergruppe X. der alten Registratur des Stadtplanungsamtes), die dem Teilbestand 4,29 Pers. des Bestandes der übergeordneten Behörde (Senator für das Bauwesen) zugeordnet werden.

Bei der Bearbeitung durch Fräulein Bannier und den Unterzeichneten mussten die registraturmäßigen Aktentitel, die den Akteninhalt oft nur ungenügend erschlossen, abgeändert und (oder) durch Enthält-Vermerke ergänzt werden. Außerdem war eine Datierung der Akten erforderlich. Eine technische Bearbeitung der Akten erübrigte sich dagegen aufgrund ihres relativ guten Erhaltungszustandes zumeist, sieht man einmal von der Beschriftung der Aktendeckel mit Bestandsnumner, Signatur und Laufzeit der Akten ab. Nicht nötig erschien ferner angesichts des relativ geringen Umfangs des Bestandes und des Vorhandenseins von Verweiszetteln in den Akten die Anbringung archivischer Verweise im Findbuch. Verzichtet wurde ebenfalls auf die Einführung laufender Nummern als Archiv-Signaturen der einzelnen Akteneinheiten, da die der Ordnung zugrundeliegenden registraturmäßigen Signaturen relativ unkompliziert sind und ihre Weiterverwendung außerdem die Einarbeitung von zugehörigen Akten erleichtern würde, die evtl. trotz der gegenteiligen Versicherung des Stadtplanungsamtes und des Liegenschaftsamtes später noch aufgefunden werden. Von Fräulein Bannier wurden einige Akten der Untergruppen VII.B. und VII.D. kassiert. Eine in Teilbestand 4,31/1 enthaltene Akte der Obergruppe IX. überführte der Unterzeichnete in den Teilbestand 4,31/2.
Bremen, den 23.5.1976
Horst Vogel
Das maschinenschriftlich vorliegende Verzeichnis wurde 2018 in die Datenbank eingearbeitet.
Bremen, den 10.8.2018
Bettina Schleier

(1) Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft, 1889, S. 517 f.
(2) Bremisches Gesetzblatt,1895, S. 29 ff.
(3) Bremisches Gesetzblatt, 1895, S. 211
(4) 3-B.4.B.1. Nr.326 a und Nr. 354; Senatsprotokoll vom 28.2.1913
(5) Bremisches Gesetzblatt,1905,S.9
(6) 4,31/1-VII.C.1. Bd.1, Bl. 88 ff.
(7) Bremisches Gesetzblatt, 1909, S. 177 ff.
(8) Bremisches Gesetzblatt, 1909, S. 175
(9) Senatsprotokoll von 28.2.1913
(10) Bremisches Gesetzblatt, 1921, S. 48 ff.
(11) Staatshandbuch 1925

12) Bremisches Gesetzblatt, 1928, S. 123 ff.
(13) Staatshandbuch 1930
(14) Bremisches Gesetzblatt, 1933s S. 347 ff.
(15) Amtl. Mitteilungen, 1938, S. 49
(16) Bremisches Gesetzblatt, 1941, S. 100
(17) Senatsprotokoll vom 16.5.1933
(18) Amtl. Mitteilungen, 1934, S. 43
(19) Amtl. Mitteilungen, 1942, S. 1
(20) 3-W.11. Nr. 244 [5]
(21) Beiblatt zum Amtsblatt, 1969, S. 33
(22) Mitteilungen der Pressestelle des Senats vom 28.7.1969
(23) Mitteilungen der Pressestelle des Senats vom 28.3.1972
(24) Die im Folgenden gemachten Angaben beruhen auf einer Durchsicht des bereits beim Staatsarchiv und des noch beim Stadtplanungsamt und beim Liegenschaftsamt vorliegenden Schriftgutes sowie auf einer Befragung von Bediensteten der beiden letztgenannten Behörden.
(25) Registratur des Staatsarchivs, 743-11
(26) Registratur das Staatsarchivs, 70-09/2 (Zugangsbuch)
(27) Findbuoh des Bestandes 4,31, bearbeitet von Karen Bannier, 1970 (überholt), Vorwort
(28) Registratur des Staatsarchivs 743-22 und 70-05/2 (Zugangsbuch)
(29) Registratur des Staatsarchivs, 743-11 und 743-22

Enthält 

Stadt- und Landesplanung, Städtebau - Grundstücks-, Wohnungs- und Siedlungswesen - Straßen, Wege und Plätze, Autobahnen - Grünanlagen, Friedhofs- und Bestattungswesen - Bauwettbewerbe - Luftschutz - Karten und Pläne, Luftbilder - Personalangelegenheiten - Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten - Büroangelegenheiten - Gesetze und Rechtsgrundlagen, Verwaltungsangelegenheiten

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

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