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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Generalsteueramt

Laufzeit 

1815 - 1920

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

1867 wurden die Einzelverwaltungen der Erheber der direkten und der indirekten Steuern und der Konsumtion als Generalsteueramt zusammengefasst, das die Akten der Vorläuferbehörden übernahm und weiterführte. Beaufsichtigt wurde es durch die Deputation für das Generalsteueramt, seit 1874 als Steuerdeputation bezeichnet; die direkte Anleitung erfolgte durch die Steuerdirektion. Der Aufgabenkreis veränderte sich infolge von Wegfall und Aufkommen bestimmter Steuern mehrfach. Von 1891 bis 1918 bestand Personalunion in der Leitung von Generalsteueramt (Steuerdirektion) und Zolldirektion. Nach dem Übergang der Finanzverwaltung auf das Reich 1919 fand die Auflösung des Generalsteueramts statt, dessen Personal den Grundstock für die neugeschaffene Abteilung Besitz- und Verkehrsteuern beim Landesfinanzamt Unterweser und die verschiedenen Finanzämter bildete.

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1867 erfolgte die Vereinigung der Erhebung aller Steuern bei einer bremischen Behörde, die am gleichen Tage die Bezeichnung "Generalsteueramt" erhielt. Ihre Tätigkeit endete am 10. August 1920 durch die Eingliederung in das neugeschaffene Finanzamt Bremen-Mitte der Reichsfinanzverwaltung.
Die Gründung des Generalsteueramts war der Abschluss einer Entwicklung, "die Einheit in der Verwaltung sowohl wie in der unmittelbaren Leitung der bisher getrennten Erhebungsstellen herbeizuführen". Will man die Bedeutung dieser Vereinheitlichung würdigen, so muss man sich vor Augen halten, dass die Aufgaben, die das Generalsteueramt übernahm, noch um 1830 verteilt waren auf
1. den Erheber der indirekten Steuern (Stempelbüro),
2. den Erheber der direkten Steuern in der Stadt (Büro der direkten Steuern),
3. den Erheber der direkten Steuern auf dem Lande (seit 1835 Personalunion mit dem Vorgenannten),
4. die Akzisekammer (bis zur Aufhebung der Akziseabgabe und Einführung der Umsatzsteuer 1862) und
5. die Konsumtionskammer (die seit 1862 die Umsatzsteuererhebung in der Nachfolge der Akzisekammer mit übernommen hatte).
1867 wurden also die noch bestehenden Einzelverwaltungen der indirekten und direkten Steuern und der Konsumtion im Generalsteueramt unter einem Steuerdirektor, der bisher Steuerinspektor der Konsumtionskammer war, zusammengefasst.
Entsprechend wurde das Unterstellungsverhältnis vereinheitlicht. Die Finanzdeputation übertrug die Aufsicht über die Erhebungen der direkten und indirekten Steuern am 2. Oktober 1868 auf die Deputation für die Umsatzsteuer, die Land-, See- und Flusszölle, für die Schifffahrts- sowie für Konsumtionsabgaben, die in Deputation für das Generalsteueramt umbenannt wurde (seit 1874 bis zur Verschmelzung mit der Finanzdeputation 1928 Steuerdeputation). In ihr ging 1892 auch die Reklamationsdeputation als nunmehriger Reklamationsausschuss der Steuerdeputation auf.

Zugleich erfolgte eine Neuordnung der Personalverhältnisse nach modernen Gesichtspunkten durch Abkehr von dem bisher für die Besoldung angewandten System, bei dem die Erheber einen prozentualen Anteil von den Steuereinnahmen für sich und ihre Bediensteten erhielten. Durch Einführung fester Gehälter wurde das infolge der großen Steuereinnahmevermehrung aufgetretene unverhältnismäßige Wachstum der Einkommen der Erheber beendet.
Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Generalsteueramts sind in den über 50 Jahren seines Bestehens mehrfachem Wechsel unterworfen gewesen. 1867 wurden zwei Abteilungen gebildet:
I. Abt.: Direkte und indirekte Steuern (Gebäude-, Grund-, Erleuchtungs-, Wassersteuer, Erbschafts-, Veräußerungs- und Stempelabgaben, Stättegelder, Rekognitionsgebühren und einige geringfügige Abgaben),
II. Abt.: Umsatzsteuer, Konsumtions-, Deklarations- und Schifffahrtsabgabe sowie einige geringfügige Abgaben.
Die Bearbeitung der Einkommensteuersachen wurde bald nach 1872, als diese Steuer den 1876 letztmalig erhobenen Schoß abzulösen begann, der I. Abt. übertragen, jedoch 1885 als III. Abt. verselbständigt; diese Abteilung war zugleich für die Armensteuer zuständig.

Die erheblichsten Schwankungen kamen bei der Abteilung II vor, war ihre Tätigkeit doch am engsten mit der sich rascher verändernden Wirtschaft und dem Zollwesen verbunden. Bedeutete die Zuweisung der Bearbeitung der 1884 eingeführten Firmensteuer noch eine Erweiterung der Zuständigkeit, so erfolgte nach dem Zollanschluss der Wegfall zahlreicher Aufgaben. Die Konsumtionsabgabe wurde großenteils aufgehoben und acht Erhebungsstellen geschlossen, die Mahl- und Getränkeabgabe fielen weg und die Erhebung der Abgabe von Schlachtvieh ging auf den Schlachthof über. Für die Erhebung der Verbrauchsabgaben, die seit 1888 nur noch für einen Teil der bisher unter die Konsumtionsabgaben fallenden Güter weiterbestanden, wurde wesentlich weniger Personal benötigt. Die Zahl der Bediensteten wurde dadurch verkleinert, dass ein Teil von ihnen zur Zollverwaltung und ein anderer in den Ruhestand übertraten. Die II. Abt. bestand seit 1888 nur noch aus dem Hauptbüro, dem Güterdeklarationsbüro und dem Firmensteuerbüro; ihr unterstellt war ferner die Kanzlei des Generalsteueramts.
1891 wurde die Leitung des Generalsteueramts mit der der Zolldirektion zusammengelegt, indem von nun an der Oberzolldirektor zugleich als Steuerdirektor fungierte. Auch örtlich erfolgte eine Vereinigung beider Dienststellen durch Umzug des Generalsteueramts vom Lindenhof am Domshof in das Zolldirektionsgebäude an der Kaiserstraße. Die nachfolgenden 29 Jahre des Bestehens des Generalsteueramts brachten weniger bedeutende Veränderungen, so z. B. Kompetenzerweiterungen infolge der Einführung der Zuwachssteuer (1911) und der Vermögenssteuer (1917) oder Verschiebungen einzelner Aufgaben zwischen den Abteilungen.

Das Ende des Generalsteueramts wurde durch die Reform der Finanzverwaltung nach dem Schluss des Ersten Weltkrieges herbeigeführt. Die Abt. III, die inzwischen für die General- und Personalsachen des Amts zuständig geworden war und dafür die Einkommensteuerverwaltung an die Abt. II abgetreten hatte, wurde am 10. August 1920 Abt. I (Vorstandsbüro) des neugeschaffenen Finanzamts Bremen-Mitte, wo nun wie in allen Finanz- und Landesfinanzämtern die Steuererhebung zentralisiert wurde. Die bisherige Abt. I, die ja im wesentlichen Kommunalsteuern verwaltete, wurde Abt. 6 des Finanzamts Bremen-Mitte, der Präsident der Bremischen Steuerdirektion, die seit 1918 wieder von der Zolldirektion getrennt war, Leiter der Abt. für direkte Steuern des Landesfinanzamts Unterweser. Die Bearbeitung der Güterdeklaration ging auf das Statistische Landesamt über. Bremen besaß keinerlei eigene Steuerbehörden mehr. Erst 1938 erfolgte hier eine Änderung, als das Steueramt der Freien Hansestadt Bremen eingerichtet wurde, das nun wieder die Verwaltung der Kommunalsteuern und -abgaben übernahm. Es ist der direkte Nachfolger der Abt. 6 des Finanzamts Bremen-Mitte (1920-1938) bzw. der Abt. I des Generalsteueramts (1867 -1920) und hat trotz der gleichen Bezeichnung nichts mit den Steuerämtern Vegesack und Bremerhaven (1871-1920) gemeinsam.

Die Überlieferung ist verstreut und zu teilweise nicht mehr feststellbaren Zeiten, zuletzt jedenfalls 1954, an das Staatsarchiv gelangt und hier unterschiedlich behandelt worden, indem aus einem Teil ein eigener Bestand "Generalsteueramt" gebildet, ein anderer im Ratsarchiv unter Finanzwesen und ein dritter schließlich unter "Steueramt der Freien Hansestadt Bremen" untergebracht wurde. Die verschiedenen Ablieferungen sind nunmehr zusammengeführt und neu verzeichnet worden, wobei die weit in die erste Hälfte des 19.Jahrhunderts zurückreichenden Grund- und Erbschaftssteuersachen als Vorakten beim Bestand gelassen wurden. Dieser reicht also beträchtlich vor das Gründungsjahr des Generalsteueramts 1867 zurück. Der zeitliche Schlusspunkt der Überlieferung stimmt dagegen fast mit dem Aufhebungsjahr 1920 überein; nur ein geringer Teil reicht bis 1922.
Der Aussagewert der erhaltenen Quellen ist - wie bei jeder Steuerbehörde - schwer zu definieren. Im Wesentlichen handelt es sich um Unterlagen für eine Vielzahl von einzelnen Steuerfällen besonders aus den Bereichen der Grund- und Erbschaftssteuern. Hier dürften neben genealogischen auch sozialgeschichtliche Forschungen Ansatzpunkte finden. Für die Jahre 1832 bis 1895 liegen Tausende von Vermögensaufstellungen in den Anlagen zu dem fortlaufenden Register der Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle vor, die Einblick in die materielle Situation großer Teile der Bevölkerung geben.
Die Unterlagen über die Grundsteuern sind als wichtige Quelle für die Bau- und Wohnungsgeschichte erwähnenswert. Schließlich kann auch die Überlieferung über die Einkommensteuer Interesse beanspruchen, zumal sie zahlreiche Geschäftsberichte bekannter Unternehmungen enthält.

Groß sind freilich auch die Lücken, die sich an vielen Stellen abzeichnen, und entsprechend sind manche Abschnitte eigentlich nur als Erinnerungsposten dafür zu verstehen, dass der Tätigkeitsbereich des Generalsteueramts wesentlich weiter gesteckt war, als das der Umfang der erhaltenen Überlieferung erkennen lässt.
Über die Geschichte und Bedeutung der einzelnen Steuern findet sich in dem Bestand wenig; hierzu bedarf es vor allen Dingen der Beschäftigung mit den Finanzakten des Ratsarchivs (besonders
2-R.1.B.5.a. bis 2-R.1.B.6.a.7.) und der Senatsregistratur (besonders 3-F.1.b.1.Nr. 119, 123, 213, 213a, 214, 227, 230, 236, 287, 362, 3-F.1.a.1.Nr. 143); dagegen dürfte dem Material des Generalsteueramts noch manche wirtschafts- und sozialgeschichtliche Aussage abzugewinnen sein.
Das Schriftgut der obengenannten anderen Finanzbehörden findet sich unter
2-R.1.B.5. Steuererheber (vor 1867)
2-R.2.A. Akzisekammer (vor 1862)
2-R.3.B. Konsumtionskammer (vor 1867)
4,40 Zolldirektion (ab 1888)
4,100 Finanzamt Bremen-Mitte (ab 1920)
4,41/1 Oberfinanzdirektion (Landesfinanzamt, ab 1920)
4,27 Steueramt der Freien Hansestadt Bremen (ab 1938, jedoch mit Vorakten ab 1920).
Bremen, den 20. Oktober 1971
Klaus Schwarz
Die Daten wurden 2018 erfasst und in die Datenbank importiert.
Bettina Schleier

Enthält 

Dienststellenverwaltung - Direkte Steuern nach dem Grundbesitz - Erbschafts- und Schenkungsabgaben - Einkommen- und Armensteuer - Vermögensteuer - Firmensteuer - Konsumtions-, Verbrauchs-, Einfuhr- und Schifffahrtsabgaben - Abgaben bei Eigentumsveränderungen an Immobilien - Zuwachssteuer - Stempelabgabe - Rekognitionsgebühren - Güterdeklaration

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

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