StAB 4.66 - II.

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Senator für politische Befreiung, Meldebögen aus der Entnazifizierung

Laufzeit 

1947

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Bereits 1945 wirkten in Bremen deutsche Stellen an der von der Militärregierung eingeleiteten Entfernung von Nationalsozialisten aus dem öffentlichen Leben und deren Bestrafung (Entnazifizierung) mit. Nach vollständiger Eingliederung des Landes Bremen in die US-Besatzungszone 1947 ging die Entnazifizierung ganz in deutsche Hände über. Ein eigenes Ressort Politische Befreiung mit einer senatorischen Behörde sowie Spruch- und Berufungskammern wurden gebildet und die gesamte Bevölkerung systematisch durch Meldebogen erfasst. Nach Beendigung der Masse der Entnazifizierungsverfahren wurde der senatorische Bereich 1949 wieder aufgelöst. 1950 kam es zur endgültigen Einstellung der Entnazifizierung.

Bestandsgeschichte 

Der vorliegende Bestand enthält bündelweise abgelegte Fromulare, als Meldebögen bezeichnet. In der Sammlung enthalten sind lediglich die Scheine zu Personen, die als nationalsozialistisch unbelastet eingestuft wurden.
Allen Einwohner der amerikanischen Besatzungszone und damit auch von Bremen und Bremerhaven wurden Angaben zu ihrer Position zu den nationalsozialistischen Organisationen abverlangt, soweit sie nach dem 5. März 1930 geboren waren. Die Formblätter enthalten neben den Rubriken zur Identifikation der Einzelperson und zu den NS-Organisationen auch Fragen biographischer Art für den Zeitraum 1933 bis 1945.
Für die Formulare verwendete man Nachkriegspapier von sehr schlechter Qualität, die hier vorliegenden Formulare „unbelastet“ eingestufter Personen wurden in alphabetischer Folge auf Heftstreifen aus Metall abgelegt, diese Hefte mit einem Kartonstreifen umwickelt und verschnürt. Der Inhalt der Bündel und Hefte war meist auf einem Kartonstreifen notiert. Die alphabetische Folge erwies sich häufiger als gestört, besonders schwierige Ordnungszustände sind zu den einzelnen Serien angemerkt. Besonders die Behandlung der Umlaute ist uneinheitlich und entspricht nicht den heutigen Gewohnheiten.
Die Bögen liegen in mehreren Serien, getrennt für die Städte Bremen und Bremerhaven vor. Für die Stadt Bremen wird die umfangreichste Serie als Hauptserie bezeichnet, ergänzend lässt sich eine zweite Serie abgrenzen, wobei es sich vermutlich um Meldebögen von Personen handelt, die einen Teil der NS-Zeit außerhalb Bremens gelebt hatten. Die drei übrigen Serien sind wenig umfangreich.
In Bremerhaven wurden neben einer Hauptserie zwei besondere Gruppen für die unter die Bestimmungen der Jugendamnestie und der Weihnachtsamnestie fallenden Personen gebildet. Weitere Serien geringen Umfangs schließen sich an.
Ein kleinerer, formalisiert geführter Bestand von Einzelfallakten, betreffend die Personen im Betriebsrat der Schutzpolizei, bildet den Abschluss.

Die Formulare wurden offenbar in ihrer Entstehungsdienststelle seit sehr langer Zeit nicht mehr genutzt, sie wurden mehrfach ohne Sorgfalt transportiert und waren über lange Zeit schlecht gelagert, so dass häufig mechanische Schäden eingetreten sind. Der gesamte Bestand ist vom Papierzerfall stark betroffen. Er wurde deshalb auf Mikrofiches aufgenommen, die Vorlagen sind nicht mehr zu benutzen.
Die Serien im einzelnen:
1. Meldebögen der Stadt Bremen
1.a. Bremen ab 1947 1947-1948
1.b. Document Center ca. 1950
1.c. Bremen ab 1948 ca. 1948
1.d. Sonstige, z.B. unbearbeitete Bögen ca. 1951
1.e. Bremen 1947-1948 1947-1948
2. Meldebögen der Stadt Bremerhaven
2.a. Hauptserie 1947-1948
2.b. Serie Jugendamnestie 1947-1948
2.c. Serie Weihnachtsamnestie 1947-1948
Bem.: Alphabetische Ordnung stark gestört.
2.d. Meldebögen 1950 ca. 1950-1953
2.e. Nicht bearbeitete Meldebögen 1947-1948
3. Betriebsrat der Schutzpolizei 1947-1952.
Hinweise zur Benutzung:
Der Bestand ist wegen seiner schlechten Erhaltungszustands nicht benutzbar, es stehen Mikrofiches zur Verfügung; die Fiche-Nummer ist im vorliegenden Verzeichnis angegeben.
Die Unterlagen und Mikrofiches unterliegen als personenbezogenes Archivgut einer Schutzfrist von 100 Jahren nach dem Geburtsjahr (hier: bis 1930).
Bearbeitet von
Bettina Schleier 2004/2019

Enthält 

Meldebögen aus der Entnazifizierung

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

ca. 30

Benutzung 

Der Bestand ist wegen seiner schlechten Erhaltungszustands nicht benutzbar, es stehen Mikrofiches zur Verfügung; die Fiche-Nummer ist im vorliegenden Verzeichnis angegeben.